Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2018
In PV-Info 5/2017 und 6/2017 wurde bereits über den Kollektivvertragsabschluss im Baugewerbe berichtet. Dieser Beitrag soll – zur Erinnerung – die ab 1. 5. 2018 wirksam werdenden Änderungen im Baugewerbe und in der Bauindustrie aufzeigen. Ein Beitrag von Rudolf Grafeneder.