Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
Hallo Stephanie!
Ist mir jetzt völlig unklar:
Freiwilliges Jubiläumsgeld auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung?
Eventuell durch eine Betriebsübung???Vielleicht kannst du uns das genauer schildern – danke.
LG
Hallo!
Nachdem dieser Ort der „Mittelpunkt der Tätigkeit“ ist, sehe ich keine Möglichkeit, Taggelder „nicht steuerbar“ auszuzahlen.
LG
Hallo Bina!
Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der Befristung am 30.09.2010, so dass der BV-Beitrag ab 1.10. nicht mehr zu entrichten ist.
LG
Hallo Annett!
Ich kann mich ja leider nicht gerade als Spezialisten für das Gastgewerbe bezeichnen, aber so wie ich das lese, schlage ich dir Folgendes vor:
1. Feststellung, ob der Arbeiter mehr als 15% über KV entlohnt war.
2. Wenn ja, dann 230% vom KV-Lohn (den ich mit einer Mischberechnung – also 25 Stunden pro Woche – ansetzen würde), maximal jedoch bis zum tatsächlichen Lohn (wieder gebildet aus den 25 „Mischstunden“).
3. Wenn nein, dann einfach der Durchschnitt aus den beiden Arbeitsmonaten (also wieder Mischberechnung).Vielleich gibt’s ja noch einen Gastgewerbe-Spezialisten, der das entweder bestätigen oder mich korrigieren kann!
LG
Hallo Arno!
Die Vorgangsweise des Prüfers ist gelinde gesagt eine „Sauerei“ (neugierig wäre ich ja da, auf was der Prüfer seine Meinung stützt …).
Damit kann er mE niemals durchkommen – also auf alle Fälle den Bescheid beeinspruchen!LG
Hallo Marie!
Sehr gern geschehen!
LG
Hallo noname!
Im Normalfall kann ich mir das nicht vorstellen, am besten wäre es aber, wenn du dich mit sämtlichen Unterlagen an die AK wendest.
LG
Hallo jogger!
Korrekt, die Urlaubsersatzleistung hängt sich eigentlich „noch hinten dran“, verlängert also die Pflichtversicherung.
LG
Hallo Arno!
Sehr gerne!!!
LG
Hallo Dani!
Sehr gern geschehen.
LG
Hallo Peter!
Diese „wertneutrale“ Umrechnung ist ja wirklich eigentlich eine Gemeinheit:
Aus diesen 41 Urlaubstagen = 8,2 Wochen mit 5 Tagen werden 8,2 Wochen mit 2 Tagen, also 16,4 Urlaubstage…Für die Dienstnehmerin wäre es daher besser, den Resturlaub von 41 Tagen vor der ETZ zu verbrauchen (praktisch zwischen Ende der Karenz und Beginn der ETZ).
LG
Hallo Roland (mein Namensvetter)!
Deine Ansätze sind vollkommen richtig, und du hast schon Recht damit, dass man solche Dinge nicht übertreiben sollte …
LG
Hallo Annett!
Regelt der KV da nichts? – Eventuell kannst du den Text reinstellen?
LG
Hallo Marie!
Der fremdübliche Wert ist nur dann zu beachten, wenn er wesentlich vom Richtwert abweicht – das ist relativ selten.
Die ortsüblichen Werte können im Immobilienpreisspiegel (Fachgruppe Immobilienhändler WKO) eingesehen werden.Bitte vergiss nicht den 20%igen Betriebskosten-Abschlag bei deiner Richtwert-Berechnung!
LG
Hallo Dani!
Tatsächlich in voller Höhe ein Sachbezug!
Wenns tatsächlich zur Rückzahlung kommt, bitte wieder posten. (da muss ich länger nachdenken … 😉
LG
-
AutorBeiträge