Fortbildungskosten

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  • #15682

    Hallo,

    ich habe vorigen September den LV-Kurs an der WT-Kammer abgeschlossen. Dafür habe ich eine Vereinbarung für die Rückzahlung dieser Kosten unterschrieben. Darin stehen folgende Hauptpunkte:

    zurückzuzahlen sind …
    * die Brutto und Nettokosten des Kurses
    * die Fortbildungstage (4×5 Kurstage, 2 Prüfungsvorbereitungstage, 2 Prüfungstage, 5 Lernurlaubstage , also insgesamt 29 Tage) + 30% Lohnnebenkosten
    * auf 5 Jahre aliquot zurückzuzahlen bei Selbstkündigung, Entlassung od. unber. vorz. Austritt

    Außerdem gibt es eine innerbetriebliche Vereinbarung, in der steht, dass jedem DN 5 Lernurlaubstage für den LV sowie die Prüfungstage zustehen.

    Meine Frage: Muss ich tatsächlich die Fortbildungstage INKL. den Lohnnebenkosten rückzahlen?

    LG

    #22769

    Hallo noname!

    Im Normalfall kann ich mir das nicht vorstellen, am besten wäre es aber, wenn du dich mit sämtlichen Unterlagen an die AK wendest.

    LG

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