Hallo!
Habe das Forum bereits durchsucht, bin aber nicht eindeutig fündig geworden bzw. möchte mich vergewissern, dass meine Annahme richtig ist.
Folgende Situation:
Geringfügig besch. Angestellter, Gehalt = 366,33 Euro
Der Angestellte erhält 12 Gehälter + UB/WR
Weiters erhält der Angestellte ein Bilanzgeld
Nun zu meiner Frage: Wie hoch darf das Bilanzgeld maximal sein, damit es nicht zu einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kommt?
Mein Ansatz wäre, dass sich die Geringfügigkeitsgrenze ausschließlich nach dem laufenden Bezug richtet. Da das Bilanzgeld ja eine Sonderzahlung darstellt, kommt es keinesfalls zu einer SV-Pflicht, sondern im äußersten Fall zu einer LSt-Pflicht, die ggf. – je nach persönlicher Einkommenssituation – wieder über die AN-Veranlagung zurückgeholt werden kann.
Gehe ich also recht in der Annahme, dass theoretisch auch ein Bilanzgeld von zB 1.000 Euro oder mehr ausbezahlt werden könnte, ohne, dass es zur SV-Pflicht kommt? Wie sind eure Erfahrungen hinsichtlich GPLA-Prüfungen in solchen Fällen? Wäre es im Prüfungsfalle nicht naheliegend zu unterstellen, dass eine deutlich überhöhte Sonderzahlung nur verdeckter laufender Bezug ist, um Abgaben für beide Seiten zu sparen?
Vielen Dank schon im Vorhinein für eure Kommentare!
Roland