Steuerpflichtige Mitarbeiterrabatte: Laufende oder sonstige Bezüge?
Seit der Neuregelung der Mitarbeiterrabatte mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118 (siehe ausführlich Prinz, Änderungen im Bereich der Steuer- und Beitragsbefreiungen, PV-Info 8/2015, Seite 14 ff), wurde immer wieder die steuerrechtliche Behandlung jener Teile der Mitarbeiterrabatte in der Lohn- und Gehaltsverrechnung zur Diskussion gestellt, die nicht steuerfrei abgerechnet werden können. Insbesondere aus der jüngeren Judikatur des VwGH ergibt sich, dass die Abgrenzung von laufenden und sonstigen Bezügen nach den allgemeinen Kriterien zu erfolgen hat und folglich die lohnsteuerliche Behandlung definiert wird.