Der OGH hat sich bereits mit der Frage beschäftigt, ob Sachbezüge auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt anzurechnen sind. Im August 2015 wurde dazu vom OGH die Auffassung vertreten, dass die Anrechnung des Sachbezugs auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt unzulässig ist ( OGH 27. 8. 2015, 9 ObA 92/15t; dazu Rauch, Können Sachbezüge auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt angerechnet werden? PV-Info 11/2015, Seite 24 ff). Davon ist die Frage zu unterscheiden, ob durch einen Sachbezug neben dem kollektivvertraglichen Bruttomindestentgelt der Nettobetrag, der sich aus dem kollektivvertraglichen Bruttomindestentgelt ergibt, unterschritten werden darf.