Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz
Mit dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz, BGBl I 2017/30, ausgegeben am 18. 1. 2017, wird eine Maßnahme zur Erleichterung der Wiedereingliederung länger erkrankter Arbeitnehmer in den Arbeitsprozess gesetzlich implementiert. Die Wiedereingliederungsteilzeit enthält sowohl arbeits- als auch sozialrechtliche Aspekte. Im Folgenden werden die neuen Bestimmungen überblicksweise dargestellt.