Roland

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Essensbons #23064

    Hallo Karin!

    Leider enthalten die LSt-RL keine Antwort auf deine Frage.
    Nach meiner Einschätzung würde es sich dabei (grundsätzlich) um ein Entgelt von dritter Seite handeln, welches allerdings unter § 3 Abs. 1 Z 17 EStG fällt.
    Die Frage dabei ist halt nur, ob der Beschäftiger dann tatsächlich als „Arbeitgeber“ anzusehen ist, wie es in diesem § geregelt bzw. gefordert ist – wirklich schwer zu beurteilen.
    Daher empfehle ich ganz dringend eine schriftliche Anfrage gem. § 90 EStG an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt zu schicken.

    LG

    als Antwort auf: Nachzahlung Vorjahr #23101

    Hallo Stephanie!

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ein Verfahren mit Urteil des Gerichts geendet hat.
    Dann handelt es sich zweifellos (steuerlich) um eine Vergleichssumme gemäß § 67 Abs. 8 lit. a)
    (Bemerkung: Wenn es „bloß“ ein Zahlungsbefehl nach einer Mahnklage gewesen wäre, und alle offenen Ansprüche des AN gezahlt worden wären, dann hätten wir die Beurteilung als Nachzahlung gem. § 67 Abs. 8 lit. c))

    Daher:
    SV (sollte es nochmals zu einem „freiwilligen“ Jubiläumsgeld z.B. bei 15 Jahren kommen, dann als Sonderzahlung, sonst als SV laufend) ins Vorjahr rollen.
    LSt: 1/5 frei, 4/5 pflichtig im Kalendermonat der Zahlung
    DB, DZ, Komm.St.: Pflichtig

    Programmtechnisch kann ich dier leider nicht weiterhelfen.

    LG

    als Antwort auf: Austritt – Exekution – Wiedereintritt #23092

    Hallo Natascha!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: Austritt nach langem Krankenstand #23054

    Hallo Natascha!

    Hm, prekäre Frage.
    Aber nachdem die ErUE nach dem ausständigen Urlaubsentgelt (Aktualitätsprinzip!) zu berechnen ist, würde ich die SZ nicht in ErUE reinnehmen.
    Begründung: Der DN hat ja gar keinen Anspruch mehr auf Sonderzahlungen (außer wenn der KV ein Kürzungsverbot enthält, nach deinem Posting gehe ich aber davon nicht aus).

    LG

    als Antwort auf: Bildungskarenz #23084

    Hallo Gaby!

    Na, na, so schlimm ist es nun auch wieder nicht …. 😉

    LG

    als Antwort auf: Anrechnung Vordienstzeit #22835

    Hallo Stephanie!

    Meinst du damit, wenn ein AN z.B. auf Grund einer Vordienstzeitenanrechnung bereits im Vorjahr Anspruch auf 6 Wochen gehabt hätte (und ich es „übersehen“ hätte)?
    Die Anwort lautet JA!

    LG

    als Antwort auf: Firmen-PKW – rechtliches #23056

    Hallo Natalie!

    Wer fürs Tanken aufkommt, ist Vereinbarungssache.
    Grundsätzlich sollte der DG den Sprit bezahlen.
    Wenn’s dann doch die ArbeitnehmerInnen bezahlen, dann wäre es sinnvoller, einen fixen Kostenbeitrag zu vereinbaren, denn dann kann der Sachbezug verringert werden.
    Den Sachbezug kann man nicht „von der Steuer absetzen“, die Fahrten in die Firma generell auch nicht (steuerlich gesehen sind das „Privatfahrten“).

    LG

    als Antwort auf: Firmenauto – Vorteil für den Arbeitgeber #23079

    Servus Harry!

    Da muss ich leider passen.
    Natürlich lässt sich durch Kostenbeiträge des AN der SB „verkürzen“, aber das ist ein Wahrheit ein Nachteil für den Arbeitnehmer.

    Die einzige „klasse G’schicht“ ist die Möglichkeit, den Sachbezug sv-rechtlich um einen fiktiven Fahrtkostenersatz zu verkürzen, das weißt du (denke ich) aber ohnehin.

    LG

    als Antwort auf: Forderung von Arbeitslohn für 2009 #22454

    Hallo Peter!

    Leider nein – keine Chance!
    (Nach dem 15. Februar ist steuerlich bezüglich Vorjahr „Schluss“).

    LG

    als Antwort auf: Kündigungsentschädigung #22707

    Hallo Jogger!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: Bildungskarenz #23083

    Hallo Gaby!

    Nachdem du keinen KV hast, der uns da eventuell „stören“ könnte, kannst du in die Vereinbarung aufnehmen, dass die Sonderzahlungen aliquotiert werden (also auch der UZ nachträglich aliquotiert wird).
    Die beiden (aliquoten) SZ könnte man ja dann gleich mit September abrechnen …

    LG

    als Antwort auf: Firmenauto – Vorteil für den Arbeitgeber #23076

    Servus Harry!

    Ich fürchte fast, dass ich die Frage nicht verstanden habe.
    Vorteil für den Arbeitgeber? – Was meinst du jetzt damit konkret?

    LG

    als Antwort auf: Austritt – Exekution – Wiedereintritt #23091

    Hallo Natascha!

    Diese Pfändungen haben „nie gelebt“ und können daher tatsächlich nicht „aufleben“.

    LG

    als Antwort auf: Berechnung freilwillige Abfertigung #23071

    Hallo Mimi!

    Auch dir eine schöne Woche und

    LG

    als Antwort auf: Geschäftsführer #23093

    Hallo otv!

    Über 25% ist eine wesentliche Beteiligung, damit unterliegt dein GF der ESt-Pflicht!

    Ob er einen Anspruch auf Sonderzahlungen hat, kann ich von hier nicht beurteilen (echter DN / freier DN, KV beachten!).

    LG

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