Firmen-PKW – rechtliches

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahre von Roland.
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  • #15809

    Hallo…:)

    Ich habe seit kurzem ein Firmenauto für das ich 1,5% (großen) sachbezug zahle (209 euro).
    Ich fahre damit jeden Tag ca. 80 km privat (Weg von daheim zur Firma) und etwa 10 km/Tag für Firmenfahrten.
    Darf das Auto auch am we uneingeschränkt privat nutzen.

    Jetzt meine Fragen:

    1. Muss ich das Tanken selber bezahlen, wenn ja, auch für die Firmenfahrten.?! Wenn nicht, wie rechne ich die Firmenkilometer ab?

    2. Ich führe ein Fahrtenbuch, in dem ich lt. Chef nur die Firmenkilometer eintragen muss. Was hat das für einen Sinn, wenn ich den Tank sowieso selber zahlen muss?

    3. Hab mal gehört, dass man die Firmenfahrten bzw. den Sachbezug von der Steuer abziehen kann… Wo und wie macht man das?

    Ich bin nicht die Einzige in der Firma mit einem Firmen-PKW, und ehrlich gesagt fühlen wir uns über den Tisch gezogen. Da wir unserem Chef in der Beziehung nicht vertrauen, möchten wir ihn nicht fragen, um keine falsche Antwort zu bekommen.

    Danke schonmal für eure Antworten!! 😉

    Liebe Grüße,
    Natalie

    #23056

    Hallo Natalie!

    Wer fürs Tanken aufkommt, ist Vereinbarungssache.
    Grundsätzlich sollte der DG den Sprit bezahlen.
    Wenn’s dann doch die ArbeitnehmerInnen bezahlen, dann wäre es sinnvoller, einen fixen Kostenbeitrag zu vereinbaren, denn dann kann der Sachbezug verringert werden.
    Den Sachbezug kann man nicht „von der Steuer absetzen“, die Fahrten in die Firma generell auch nicht (steuerlich gesehen sind das „Privatfahrten“).

    LG

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