Roland

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Diäten im Metallgewerbe #23131

    Hallo Elisabeth!

    Sehr gern geschehen.
    Auch dir noch einen sonnigen Freitag und ein schönes WE.

    LG

    als Antwort auf: 25 Dienstjahre erhöhter Urlaubsanspruch Lehrlingszeit #20726

    Hallo Suad!

    Die Lehrzeit zählt als Dienstzeit („Berufsschule“ gilt nicht als Schulzeit).

    Somit sind 5 Jahre anzurechnen.

    LG

    als Antwort auf: Urlaubsablöse #22432

    Hallo Birgit!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: Diäten im Metallgewerbe #23132

    Hallo Elisabeth!

    Sehe ich auch so.
    Nach der Anfangsphase ist es entscheidend, welche Ansprüche im KV verankert sind, denn nur diese sind gem. § 3 Abs. 1 Z16b steuerfrei.
    Wenn ich mir den Arbeiter-KV im Metallgewerbe ansehe, können entweder EUR 7,31 (bei einer Abwesenheit von mehr als 6 Stunden) oder EUR 19,18 (bei mehr als 11 Stunden) oder EUR 26,40 (bei einer anschl. Nächtigung außer Haus – der Rest auf EUR 38,36 ist natürlich pflichtig) steuerfrei abgerechnet werden.

    LG

    als Antwort auf: Überstundenauszahlung regelmäßig – Gehaltsbestandteil`? #22323

    Hallo Gaby!

    Bei der Urlaubsersatzleistung (bei Austritt beispielsweise am 31.8.) müsste man eigentlich wie folgt vorgehen:
    Die letzten 13 Wochen vor dem 31.8. (das sind dann praktischerweise die Monate Juni, Juli und August) anschauen, ob die ÜSt regelmäßig angefallen sind (d.h. an mindestens 7 Wochen in diesem Beobachtungszeitraum). Wenn ja, Einrechnung in die UEL, ansonsten nicht.
    In der Praxis wird aber meist beinhart der 3-Monats-Durchschnitt (ob regelmäßig oder nicht) herangezogen, da obige Vorgangsweise doch ein wenig aufwändig ist.

    LG

    als Antwort auf: Ende DV nach Behaltefrist #22982

    Hallo dobibeda!

    Bitte, sehr gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: Überstundenauszahlung regelmäßig – Gehaltsbestandteil`? #22313

    Liebe Gaby!

    Der Anfall ist entscheidend – nicht die Form der Auszahlung.
    Daher in deinem Beispiel absolute Regelmäßigkeit!

    LG

    als Antwort auf: Überstundenauszahlung regelmäßig – Gehaltsbestandteil`? #22315

    Hallo Gaby!

    Im „Normalfall“ (das ist Judikatur), wenn in den letzten 13 Wochen an mindestens 7 Wochen Überstunden geleistet wurden.
    Von diesem Grundsatz gibt es aber wieder Ausnahmen, wie z.B. bei der Abfertigung (da nehmen wir dann wieder die letzten 12 Monate …).

    LG

    als Antwort auf: Urlaubsablöse #22431

    Hallo Birgit!

    Da tut man sich mit einem Kommentar schon sehr schwer …

    Auf alle Fälle bitte nicht als Einmalprämie ausweisen, denn sonst stellt der GPLA-Prüfer fest, dass noch Urlaub offen ist, der bezahlt hätte werden müssen.

    Rechtsunwirksamkeit bedeutet hier nur, dass es ARBEITSRECHTLICH verboten ist, eine Urlaubsablöse zu bezahlen.
    Hat dann nix mehr zu tun mit den Abgaben …
    Heißt soviel wie, dass der Urlaub dann trotzdem zustehen würde, sollte ihn der DN verlangen, dafür müsste er aber dann auch die Ablöse zurückbezahlen …

    Mehr möchte ich dazu nicht raten, du weißt ja, eigentlich ist es verboten.

    LG

    als Antwort auf: All Inn #23070

    Liebe Gaby!

    Bitte sehr, gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: Überstundenauszahlung regelmäßig – Gehaltsbestandteil`? #22321

    Liebe Gaby!

    Ja, durch den „regelmäßigen“ Anfall musst du die ÜSt einbeziehen in den laufenden Teil der UEL.
    Auch bei einer ev. Abfertigung „alt“ sowie einer Kündigungsentschädigung (die du hoffentlich nicht haben wirst) wären sie zu berücksichtigen.

    LG

    als Antwort auf: 24. und 31. 12. #23004

    Hallo Gaby, liebe Biggi!

    Ja absolut, Biggi, danke für den Hinweis.
    Wenn das schon immer so gehandhabt wurde, wird sich das tatsächlich nicht ändern lassen.

    LG

    als Antwort auf: Ende DV nach Behaltefrist #22983

    Hallo dobibeda!

    Vermutlich jetzt schon Angestellte(r), oder?
    Wenn ja, dann 6 Wochen Kündigungsfrist, daher ist der 15.11. O.K., spätestens wäre der Auspruch am 19.11. möglich (muss dem DN an diesem Tag zugehen).
    (Wenn Betriebsrat vorhanden, bitte 1 Woche vorher verständigen).

    LG

    als Antwort auf: 24. und 31. 12. #23001

    Liebe Gaby!

    Da muss ich jetzt sofort nachhaken:
    Du hast ja keinen KV, somit ist es absolut unmöglich, dass nur ein halber Tag gearbeitet werden muss (bedenke: der 24. und 31.12. sind keine Feiertage auf Grund des ARG!).
    Somit hast du, wenn die DN an beiden Tagen zu Hause bleiben, 2 VOLLE Urlaubstage abzuziehen (in deinem Fall halt dann 6 Stunden, weil du in Std. abrechnest).

    Diese „gängige Praxis“ mit den halben Urlaubstagen besteht nur dann, wenn der KV für den 24. und 31. Dezember eine „Spezialregelung“ vorsieht (wie z.B. im Handel).

    LG

    als Antwort auf: All Inn #23069

    Liebe Gaby!

    All-Incl.-Veträge kann ich mit allen AN machen, nicht nur mit leitenden Angestellten.

    LG

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