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Gaby.
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21.10.2010 um 7:43 Uhr #15494
Hallo liebes Forum!
Eine Frage hätt ich noch.
MA die bei uns zuviel Überstunden angesammelt haben, bekommen diese zu 10 Std./Monat (eine auch 25 Std./Monat) ausbezahlt. Es handelt sich um einen Zeitraum von 10 Monaten.
Ist aber keine regelmäßige Sache, d.h. wenn die Überstunden reduziert sind, endet die Auszahlung.
Sind daher diese ausbezahlten Üstd. bei den SZ miteinzubeziehen? – oder bei der Abrechnung bei Austritt?
Danke!
lg
Gaby21.10.2010 um 23:32 Uhr #22317Hallo Gaby!
Mitllerweile weiß ich ja, dass du keinen KV hast 😉
Somit ist es Sache des Dienstvertrags, ob die ÜSt in die SZ einzurechnen sind. Wird aber kaum der Fall sein, nehme ich an.
Nachdem du jetzt die ÜSt ausbezahlst, sind sie vermutlich auch regelmäßig angefallen –> Einbeziehung in die Austrittsbezüge (z.B. Urlaubsersatzleistung).
Hätten die AN die ÜSt durch ZA ausgeglichen, wär’s nicht so gewesen …LG
22.10.2010 um 7:08 Uhr #22316Naja das ist ja das Thema dass ich auch bei den Nachforderungen hab.
Wir haben ja bis jetzt eine inoffizielle GZ ohne GZ-Vereinbarung gehabt. Die MA haben twl. Stunden ab- und aufgebaut, weswegen ich auch tageweise – manchmal für zwei Jahre aufgerollt hab.
In manchen Monaten wurde Zeitguthaben aufgebaut, in manchen wurde etwas abgebaut. Bis jetzt – eh klar – wurde das bei der Abrechnung nie berücksichtigt.
Heißt das dass bei der Abrechnung zur UEL lfd. die monatlich ausbezahlten Überstunden diesen Jahres einberechnet werden`?
Sonst noch wo?Danke Dir!
lg und ein schönes WE“25.10.2010 um 22:55 Uhr #22321Liebe Gaby!
Ja, durch den „regelmäßigen“ Anfall musst du die ÜSt einbeziehen in den laufenden Teil der UEL.
Auch bei einer ev. Abfertigung „alt“ sowie einer Kündigungsentschädigung (die du hoffentlich nicht haben wirst) wären sie zu berücksichtigen.LG
26.10.2010 um 13:01 Uhr #22318ok – dazu noch eine blöde frage: regelmäßig.
was ist wenn jemand 6 monate lang überstunden ausbezahlt bekommen hat, die restlichen monate nicht,
oder 10 monate?
sprich: ab wann ist es regelmäßig?lg
26.10.2010 um 21:05 Uhr #22315Hallo Gaby!
Im „Normalfall“ (das ist Judikatur), wenn in den letzten 13 Wochen an mindestens 7 Wochen Überstunden geleistet wurden.
Von diesem Grundsatz gibt es aber wieder Ausnahmen, wie z.B. bei der Abfertigung (da nehmen wir dann wieder die letzten 12 Monate …).LG
27.10.2010 um 8:08 Uhr #22314mh – ich meinte ist es regelmäßig wenn ich 10 monate oder 5 monate ausbezahlt habe?
also wenn ich z.b. 3 monate durchgehend überstunden auszahle ist das dann regelmäßig`?
weil geleistet werden sie ja laufend, aber ausbezahlt nicht normalerweise. nur bei manchen mitarbeitern über einen gewissen zeitraum27.10.2010 um 12:36 Uhr #22313Liebe Gaby!
Der Anfall ist entscheidend – nicht die Form der Auszahlung.
Daher in deinem Beispiel absolute Regelmäßigkeit!LG
27.10.2010 um 13:29 Uhr #22319Danke lieber Roland!
27.10.2010 um 13:31 Uhr #22320….eins noch 🙂
Heißt das ich muss mir jeden Monatsstundenausdruck ansehen, ob regelmäßig Überstunden angefallen sind?
D.h. wenn im Juli überstunden angefallen sind, im August viell. nicht, dafür Juni und Mai. Orientiere ich mich dann einfach nach den letzten 13 Wochen?
Und wenn nicht in jedem Monat Ü-Std. angefallen sind, sondern nur in zwei von drei Monaten gehört es nicht zur UEL???28.10.2010 um 21:13 Uhr #22323Hallo Gaby!
Bei der Urlaubsersatzleistung (bei Austritt beispielsweise am 31.8.) müsste man eigentlich wie folgt vorgehen:
Die letzten 13 Wochen vor dem 31.8. (das sind dann praktischerweise die Monate Juni, Juli und August) anschauen, ob die ÜSt regelmäßig angefallen sind (d.h. an mindestens 7 Wochen in diesem Beobachtungszeitraum). Wenn ja, Einrechnung in die UEL, ansonsten nicht.
In der Praxis wird aber meist beinhart der 3-Monats-Durchschnitt (ob regelmäßig oder nicht) herangezogen, da obige Vorgangsweise doch ein wenig aufwändig ist.LG
29.10.2010 um 7:28 Uhr #22322danke!
lg -
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