Startseite › Foren › Laufender Bezug › 24. und 31. 12.
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Roland aktualisiert.
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20.10.2010 um 13:16 Uhr #15789
Gängige Praxis, dass an diesem Tag nur ein halber Urlaubstag abgezogen wird, sofern jemand Urlaub nimmt.
Der Freitag – in diesem Fall – hat bei uns 6 Stunden. Sind es somit 3 Urlaubsstunden? bzw. ZA – Stunden?Danke euch!
20.10.2010 um 19:39 Uhr #23003Hallo Gaby!
Auch gängige Praxis: Trotz allem wird in Summe (24. und 31.12.) ein ganzer Urlaubstag abgebucht.
Ist zwar nicht 100%ig O.K., aber keine schlechte Lösung.
Um den Sachverhalt jedoch genauer zu beurteilen, wäre es notwendig, alle Einzelheiten (sprich normale Arbeitszeit an diesen Tagen usw.) zu kennen.LG
21.10.2010 um 7:38 Uhr #22999Hallo lieber Roland:
wie gesagt, die normale Arbeitszeit ist 8-14 Uhr – also 6 Std.
Ich hab das jetzt so geregelt, dass im BMD 3 Urlaubsstunden abgezogen werden, am 24. und am 31.12. (bei uns wird der Urlaub in Stunden gebucht). Damit komme ich auf einen Arbeitstag (allerdings einen Freitag-Arbeitstag mit 6 Std.)
Ich hoffe das passt so.21.10.2010 um 23:45 Uhr #23001Liebe Gaby!
Da muss ich jetzt sofort nachhaken:
Du hast ja keinen KV, somit ist es absolut unmöglich, dass nur ein halber Tag gearbeitet werden muss (bedenke: der 24. und 31.12. sind keine Feiertage auf Grund des ARG!).
Somit hast du, wenn die DN an beiden Tagen zu Hause bleiben, 2 VOLLE Urlaubstage abzuziehen (in deinem Fall halt dann 6 Stunden, weil du in Std. abrechnest).Diese „gängige Praxis“ mit den halben Urlaubstagen besteht nur dann, wenn der KV für den 24. und 31. Dezember eine „Spezialregelung“ vorsieht (wie z.B. im Handel).
LG
22.10.2010 um 7:04 Uhr #23000Echt? Oh Gott – ich hab im Büro gearbeitet in Wien. Keine Ahnung ob es da einen KV gab – ich kenn das auch nur so.
Bei uns hier in der Firma wurde das immer so gehandhabt. Somit gibt es schon wieder etwas was ich ändern muss – zum Nachteil der DN – die werden ganz schön sauer sein. Was glaubst du was ich schon alles anders mache als es früher war – sorgt nicht für gute Stimmung.
Aber ich dank dir natürlich sehr, dass du „aufpasst!“.lg
Gaby22.10.2010 um 11:47 Uhr #23002Hallo Gaby und Roland!
Wenn die halben Urlaubstage immer so gehandhabt wurde, auch ohne KV, gibt es da nicht eine Betriebsübung, die man nicht so leicht ändern kann??
Ich würde das so sehen, aber ich bin jetzt nicht so die Spezialistin.
Liebe Grüße und schönes Wochenende
Biggi
25.10.2010 um 22:52 Uhr #23004Hallo Gaby, liebe Biggi!
Ja absolut, Biggi, danke für den Hinweis.
Wenn das schon immer so gehandhabt wurde, wird sich das tatsächlich nicht ändern lassen.LG
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