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Hallo!
Kann Dir nur für Deutschland weiterhelfen:
http://www.steuern-online.de/rechner/index.htmlAuf diesem Link können einige Berechnungen durchgeführt werden.
Hallo baumi!
Die Arbeitszeit wird nur anders (wie bei Gleitzeit) verlagert. Deshalb keine Zuschläge.
Außer in der Dienstzeitregelung bzw. Kollektivvertrag ist dies anders geregelt
und ein verpflichtender Zuschlag muß ab der 8. Stunde gezahlt werden.Liebe Sylvia!
Theorie: Monatlich genaue Aufzeichnungen und Abrechnung
I.d. Praxis rechnen viele auch nur einen Monat pflichtig und hatten noch nie Beanstandungen.
Bei Ein- Austritt während des Jahres solltest Du diesen pflichtigen Betrag aliquotieren.Leichter ist es, wenn Du monatlich mit 2 Lohnarten arbeitest: 11/12 frei und 1/12tel pflichtig. Hierbei kann man nicht darauf vergessen, und bei event. Krankenstand ist auch garantiert ein Teil auf der Entgeltsbestätigung.
Servus!
Ich gehe mal von einem normalen Angestelltengehalt ohne Überstundenpauschale und Sachbezug aus.
http://www.lindeverlag.at/pvinfo/berechnungen/pvinfo_berechnungen?berechnung=BruttoNetto2008
Ab April erhältst Du € 1687,91
Hiervon ziehe die Differenz zu Deinem bisher bisherigen Netto mal 3 und addiere das dazu.
Für die Einmalzahlung erhältst Du jetzt zwar mehr Netto (€ 1136,96) das rächt sich beim Weihnachtsgeld. Das wird wahrscheinlich höher besteuert. Sprich mit Deinem Personalverrechner/In ob Ihr die Prämie nicht steuerschonend aufteilen könnt.Hallo Martina!
Danke für Deine Info.
Das mit der „Verfügungsgewalt“ werde ich jetzt bei einem ähnlichen Fall argumentieren: Dienstgeber in Deutschland, Dienstnehmer hat in Ö ein Handy auf seinen Namen angemeldet damit die Firma in Ö einen Telefonanschluß für die Mobilbox hat. Mal sehen was der Prüfer dazu sagt.lg
Martin
Nachtrag:
Falls Du noch etwas an die Person auszahlen mußt,
Prämie, Mehrstunden, etc., tu dies solange er noch Lehrling ist – du hast weniger SV-Abgaben.8)
MartinHallo grasy!
Ich erlaube mir, Dein Posting nach 5 Monaten aus den „unbeantworteten“ herauszunehmen.
Falls Ihr noch/wieder jemand sucht, bitte ein neues Posting ins Forum stellen.lg
MartinLiebe Martina!
Ich konnte dazu auch keine Antwort finden.
Am besten stellst Du eine §90a Anfrage an Dein Finanzamt.lg
Martin17.2.2008 um 16:14 Uhr als Antwort auf: Mehrstundenverbrauch bei Vereinbarung Durchrechnungszeitraum #19933Hallo Caro!
Bei Gleitzeitguthaben wird i.d.R. das älteste Guthaben zuerst aufgebraucht.
Genauso wie beim Urlaub.Servus!
Wenn im KV nichts steht, würde ich ihm den Hilfsarbeiterlohn geben.
Ob die (nicht abgeschlossenen) Lehrjahre ihm für Vordienstzeiten angerechnet werden müssen – steht (vielleicht) im KV.lg
MartinSiehe Stichwort:Ausfallsprinzip – Ja voll bezahlen.
Wenn an diesen 2 Tagen voll gearbeitet wird. – Nach einem Durchschnitt, wenn die Arbeitszeit nicht genau planbar ist.Urlaub – Ok
Krankenstand – Ok.Hallo Birgit!
Ich sehe das analog zu Krankenstand und Urlaub: Zu bewerten als ob der DN gearbeitet hätte und die theoretischen Stunden dieses Tages zu nehmen.
Nur wenn die vereinbarte Arbeitzeit nicht feststeht, könnte für die Auszahlung die Fixzeit plus ein Schnitt genommen werden.
lg
MartinHallo Roland!
Danke! Das hab´ ich wohl verpasst.
lg
Martin 8)Hallo Brigit!
Irgendwie verstehe ich das nicht.
Er wird in Ö als inländischer Vertreter angemeldet, aber wird nicht in Ö tätig.
???
Wenn er in Italien tätig wird, ist er mit I. Wohnsitz in I. SV pflichtig. Ebenso die Lohnnebenkosten und ESt.… denke ich mir, ohne die Einzelheiten zu kennen.
Hallo Bibs!
Denke das Du richtig liegst. Nur was machst Du wenn die Provision unter Deinem errechneten Wert liegt?
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