Schmutzzulage

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  • #14480

    Ein Rauchfangkehrer zahlt seinen Arbeitern Schmutzzulage laut KV Sv- und Lst-frei. Reicht es aus, wenn ich diese 1x jährlich pflichtig abrechne (sofern keine längeren Krankenstände vorliegen) oder ist es im Hinblick auf eine GPLA notwendig, monatlich in frei und pflichtig (bei Urlaub, Krankenstand, Berufschule) aufzuteilen?

    lg Sylvia

    #20050
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Sylvia!

    Theorie: Monatlich genaue Aufzeichnungen und Abrechnung
    I.d. Praxis rechnen viele auch nur einen Monat pflichtig und hatten noch nie Beanstandungen.
    Bei Ein- Austritt während des Jahres solltest Du diesen pflichtigen Betrag aliquotieren.

    Leichter ist es, wenn Du monatlich mit 2 Lohnarten arbeitest: 11/12 frei und 1/12tel pflichtig. Hierbei kann man nicht darauf vergessen, und bei event. Krankenstand ist auch garantiert ein Teil auf der Entgeltsbestätigung.

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