Mehrstundenverbrauch bei Vereinbarung Durchrechnungszeitraum

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  • #14428

    Hallo!

    Ich habe bei einem Klienten folgendes Problem und habe in der Literatur noch nichts dazu gefunden. Per 31.12.2007 sind teilweise noch sehr viele Mehrstunden offen. Nun wurde per 01.01.2008 ein Durchrechnungszeitraum von 12 Monaten (30.11.-01.12., erstes Jahr Rumpfjahr 01.01.-30.11.) mit den Mitarbeitern schriftlich vereinbart. Wie sieht es aber nun aus, wenn ein Mitarbeiter seinen Zeitausgleich verbraucht: werden dann zuerst die Mehrstunden per 31.12.07 verbraucht oder werden diese Minusstunden auf den Durchrechnungszeitraum angerechnet?

    Ich wäre sehr dankbar, wenn irgendwer eine Lösung dafür hätte.

    Danke,
    Caro

    #19933
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Caro!

    Bei Gleitzeitguthaben wird i.d.R. das älteste Guthaben zuerst aufgebraucht.
    Genauso wie beim Urlaub.

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