Monate: August 2018

Großes Pendlerpauschale bei Fahrtstrecke über Ungarn

Nach § 1 Abs 10 Pendlerverordnung sind bei der Ermittlung der Straßenkilometer für das große Pendlerpauschale sowie des Pendlereuros nur abstrakte durchschnittliche Verhältnisse zu berücksichtigen, die auf einer typisierenden Betrachtung beruhen. Konkrete Verhältnisse des Einzelfalles (wie Staus, schlechtere Straßenverhältnisse, mangelhafte Schneeräumung im Winter etc) sind daher nicht zu berücksichtigen. Der Ermittlung der kürzesten Wegstrecke gemäß § 1 Abs 1 Pendlerverordnung steht nicht entgegen, dass diese teilweise über ausländisches (hier: ungarisches) Staatsgebiet führt.

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Grenzgänger: Anspruch auf Arbeitslosengeld

Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger muss sich der Arbeits­verwaltung seines Wohnmitgliedstaates zur Verfügung stellen. Das Vorliegen der Grenzgängereigenschaft setzt voraus, dass Beschäftigungsstaat und Wohnstaat auseinanderfallen. Österreich ist daher nicht leistungszuständig, wenn die Beschäftigung zwar in Österreich ausgeübt wurde, aber ein anderer Mitgliedstaat als Wohnmitgliedstaat anzusehen ist. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

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Kein Arbeitslosgengeld bei Beschäftigung in Form eines Praktikums

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt das Vorliegen von Arbeitslosigkeit voraus. Diese Anspruchs­voraussetzung fehlt bei Ausübung einer Beschäftigung. Eine Beschäftigung ist aber nicht nur bei Vorliegen einer (selbständigen oder unselbständigen) Erwerbstätigkeit zu bejahen, sondern kann auch bei einem Praktikum vorliegen. Es kommt daher nicht auf die Bezeichnung der Tätigkeit an. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

(Bild: © Parlamentsdirektion / Johannes Zinner)

Das Budgetbegleit­gesetz 2018-2019

Das Budgetbegleit­gesetz 2018-2019, BGBl I 2018/30, ausge­geben am 16. 5. 2018, hat zahlreiche gesetzliche Bestimmungen geändert. Unter anderem bringt es für die Personalver­rechnung deutliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung. Zusätzlich wurden die Sanktionsbestimmungen wegen verspäteter monatlicher Beitragsgrundlagenmeldungen durch eine Höchstgrenze für Säumniszuschläge entschärft.