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Änderungen bei der Wiedereingliederungsteilzeit und bei Betriebspensionen

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Eine Regierungsvorlage vom 30. 5. 2018 sieht Änderungen bei der Wiedereingliederungsteilzeit und bei Betriebspensionen vor (RV 164 BlgNR 26. GP). Die Änderungen in Bezug auf die Wiedereingliederungsteilzeit sollen bereits mit 1. 7. 2018 in Kraft treten (die Gesetzwerdung bleibt abzuw­arten). Lesen Sie den Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl in der aktuellen PV-Info.

Der ganze Artikel (PV-Info 7/2018, 10) als PDF und bei Lindeonline.

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