(Lohn)steuerliche Behandlung von Krankengeldern im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung
Der auf § 69 Abs 2 EStG basierende, im Rahmen des Krankengeldbezugs zu berücksichtigende Freibetrag von 30 Euro täglich stellt ein exklusiv im Rahmen der pauschalen Lohnbesteuerung von 25 % zu beachtendes Element dar.