Tag: 21.6.2018

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Ersatzruhe und passive Reisezeiten während der Wochenendruhe

Nach der Auffassung des OLG Linz gebührt eine Ersatzruhe auch für passive Reisezeiten (zB dienstliche Fahrt als Beifahrer) während der Wochenendruhe, weil die Störung der Wochenendruhe auch hier eintritt, da der Arbeitnehmer die für die Reise aufgewendete Zeit nicht mit seiner Familie verbringen oder seinen Hobbys nachgehen kann. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

PV-Info KW24/2018

Die Themen vom 08.06.2018 bis zum 14.06.2018:
– Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018: Entlastungen für Unternehmer?
– Eckpunkte des Budgetbegleitgesetzes 2018-2019
– Sozialversicherungsrechtliche Haftung der Vertreter von Personengesellschaften