Tag: 5.6.2018

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Kann der Urlaubszuschuss aliquotiert werden, wenn der Arbeitnehmer nach dessen Fälligkeit ausscheidet?

Nach den Regelungen des Rahmenkollektiv­vertrages für Arbeiter in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (im Folgenden: Kollektiv­vertrag) ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Urlaubszuschuss für das gesamte Kalenderjahr auszubezahlen, wenn vor der Fälligkeit des Urlaubszuschusses eine einvernehmliche Auflösung verein­bart wird, die zu einem Ausscheiden des Arbeitnehmers nach der Fälligkeit des Urlaubszuschusses führt. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.