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Kann der Urlaubszuschuss aliquotiert werden, wenn der Arbeitnehmer nach dessen Fälligkeit ausscheidet?

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Nach den Regelungen des Rahmenkollektiv­vertrages für Arbeiter in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (im Folgenden: Kollektiv­vertrag) ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Urlaubszuschuss für das gesamte Kalenderjahr auszubezahlen, wenn vor der Fälligkeit des Urlaubszuschusses eine einvernehmliche Auflösung verein­bart wird, die zu einem Ausscheiden des Arbeitnehmers nach der Fälligkeit des Urlaubszuschusses führt (OGH 30. 1. 2018, 9 ObA 141/17a). Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Der ganze Artikel (PV-Info 5/2018, 6) als PDF und bei Lindeonline.

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