Der auf § 69 Abs 2 EStG basierende, im Rahmen des Krankengeldbezugs zu berücksichtigende Freibetrag von 30 Euro täglich stellt ein exklusiv im Rahmen der pauschalen Lohnbesteuerung von 25 % zu beachtendes Element dar (BFG 22. 5. 2018, RV/7102042/2018; Revision nicht zugelassen).
Veröffentlicht am 7.6.2018
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