Keine Doppelbelastung durch das BUAG bei Entsendung
In zwei jüngst ergangenen Entscheidungen mussten sich zwei Höchstgerichte in zwei voneinander unabhängigen Fällen mit behaupteten Doppelbelastungen des Arbeitgebers durch das BUAG bei Entsendungen auseinandersetzen. Beide Höchstgerichte haben die Existenz einer derartigen Doppelbelastung verneint. Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.