Monate: Februar 2018

Echter oder freier Dienst­vertrag?

Die Frage, ob ein echter Dienst­vertrag oder doch ein freier Dienst­vertrag vorliegt, ist immer das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Gesamtabwägung. Der Frage, ob die besonderen Umstände des Einzelfalls auch eine andere Entscheidung gerechtfertigt hätten, kommt in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung zu; sie rechtfertigt keine außerordentliche Revision.

PV-Info KW05/2018

Die Themen vom 26.01.2018 bis zum 01.02.2018:
– Insolvenz-Entgelt bei befristeten Arbeitsverhältnissen
– Lohn- und Sozialdumping: Die Unterscheidung zwischen Naturalentgelt und Aufrechnung
– Wirksamkeit der Konkurrenzklausel und Karenzabgeltung
– Kein Insolvenz-Entgelt für die Wertminderung eines Fahrzeugs
– Überlassene Arbeitskräfte und innerbetriebliche Arbeitszeitreduktion

Überlassene Arbeitskräfte und innerbetriebliche Arbeitszeitreduktion

Sieht der anzuwendende Kollektiv­vertrag vor, dass eine Vollzeitbeschäftigung beim Überlasser in entgeltlicher Hinsicht dem gesetzlichen oder kollektiv­vertraglichen Vollzeitäquivalent des Beschäftigers auch dann zu entsprechen hat, wenn die Arbeitszeit innerbetrieblich reduziert wurde, so würde es eine Umgehung darstellen, wenn der Überlasser mit der überlassenen Arbeitskraft eine Teilzeit­vereinbarung im Ausmaß der beim Beschäftiger nur innerbetrieblich reduzierten Arbeitszeit verein­bart.