Tag: 27.2.2018

Verwendung eines privat genutzten Firmenfahrzeugs für Familienheimfahrten

Die private Nutzung eines Firmen-Kfz führt beim Arbeitnehmer zu einem Vorteil aus dem Dienst­verhältnis, der im Rahmen der Lohnver­rechnung als Sachbezug berücksichtigt wird. Verwendet der Arbeitnehmer das Fahrzeug für Zwecke, die zum Abzug von Werbungs­kosten berechtigen, sind der Wert des zugeflossenen Sachbezugs oder ein entsprechender Anteil davon abzugsfähig.