Schmutzzulage bei Rauchfangkehrern
Wie bereits in einem Vorerkenntnis vom Februar 2017 hat das BFG im Oktober 2017 abermals die im anzuwendenden Kollektivvertrag vorgesehene Schmutzzulage von 18 % des Grundlohnes als steuerfrei anerkannt. Die während des Urlaubs ausbezahlte Schmutzzulage erachtete das BFG aber ebenso als steuerlich begünstigt. Auch gegen dieses Erkenntnis ist beim VwGH eine außerordentliche Amtsrevision anhängig. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.