Tag: 23.2.2018

Schmutz­zulage bei Rauchfangkehrern

Wie bereits in einem Vorerkenntnis vom Februar 2017 hat das BFG im Oktober 2017 abermals die im anzuwendenden Kollektiv­vertrag vorgesehene Schmutz­zulage von 18 % des Grundlohnes als steuerfrei anerkannt. Die während des Urlaubs ausbezahlte Schmutz­zulage erachtete das BFG aber ebenso als steuerlich begünstigt. Auch gegen dieses Erkenntnis ist beim VwGH eine außerordentliche Amtsrevision anhängig. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.