Allgemeines, News
Schreibe einen Kommentar

Aktuelle Termine für die Personalverrechnung

Im Februar endet unter anderem die Vorlagefrist der Beitragsnachweisungen für Jänner 2018, die Schwerarbeitsmeldungen für 2017 sind bis spätestens 28. 2. 2018 zu übermitteln und der elektronische Jahreslohnzettel ist mittels ELDA bis 28. 2. 2018 zu melden.

Vorlagefrist der Beitragsnachweisungen für Jänner 2018:

  • für Beitragskonten mit SEPA-Lastschrift-Mandat: 12. 2. 2018;
  • für Beitragskonten ohne SEPA-Lastschrift-Mandat: 15. 2. 2018.

Übermittlung der Schwerarbeitsmeldungen für 2017: bis spätestens 28. 2. 2018.

Meldung der Lohnzettel für 2017:

  • Meldung der elektronischen Jahreslohnzettel mittels ELDA: bis 28. 2. 2018;
  • Meldung der Jahreslohnzettel in Papierform: bis 31. 1. 2018 an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.