Verwendung eines privat genutzten Firmenfahrzeugs für Familienheimfahrten
Die private Nutzung eines Firmen-Kfz führt beim Arbeitnehmer zu einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der im Rahmen der Lohnverrechnung als Sachbezug berücksichtigt wird. Verwendet der Arbeitnehmer das Fahrzeug für Zwecke, die zum Abzug von Werbungskosten berechtigen, sind der Wert des zugeflossenen Sachbezugs oder ein entsprechender Anteil davon abzugsfähig.