Tag: 12.2.2018

Lindecampus veranstaltet am 8. 3. 2018 in Wien ein ganztägiges Seminar zum Thema „Entsendung von Mitarbeitern“.

Semin­artipp: Entsendung von Mitarbeitern

Die Mitarbeitermobilität ist in den letzten Jahren stark gestiegen und wird in Zukunft weiter zunehmen. Die Motivation, eine Auslandstätigkeit anzunehmen, wird davon abhängen, inwieweit Sie Ihren Mitarbeitern weiterhin arbeits- und sozial­rechtlichen Schutz in Österreich bieten und diese die steuerlichen Vorteile der verschiedenen Steuersysteme nutzen können.

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

für diese Ausgabe konnten wir wieder Michael Seebacher dafür gewinnen, Ihnen die alljährlichen Änderungen der Ansichten der Finanz­verwaltung zu Lohnsteuerthemen aufzubereiten. Dabei ließ ich es mir nicht nehmen, zu den beiden Sachverhalten im Zusammenhang mit internationalen Lohnsteuerthemen meine Meinung zu ergänzen – hinsichtlich der Abwicklung von internationalen Inbound-Personalge­stellungen in der Hoffnung, dass mich der Gesetzgeber erhöre und eine praxisge­rechtere Abwicklung regle. Weiters gibt es wieder einige Judikaturkommentierungen, die es personalver­rechnungstechnisch „in sich“ haben: So im Bereich des Arbeits­rechts die Frage an den EuGH, ob es eine Diskriminierung darstellt, wenn – abgesehen von einigen Anrechnungsbestimmungen – grundsätzlich nur (Vor-)Dienstzeiten beim aktuellen Arbeitgeber für den erhöhten Urlaubs­anspruch von sechs Wochen anrechenbar sind (kommentiert von Thomas Rauch). Judith Morgenstern befasst sich mit Rechtsfragen rund um die Elternschaft – ein Dienstnehmer verliert nämlich bei Verzicht auf Klagseinbringung gegen eine Abweisung eines Antrags auf Elternteilzeit den besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz bis zum vierten bzw siebten Lebensjahr. Auch eine von Sabine Waiss kommentierte OGH-Entscheidung hat das Thema „Kinder“ zum Inhalt, und zwar den oft vergessenen Abfertigungs­anspruch nach § 14 Abs 4 AVRAG, wenn …

Zum Vorliegen von Insolvenzindikatoren für Sozialversicherungsträger

Dass eine Beitragsschuldnerin, über deren Vermögen rund eineinhalb Jahre zuvor ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde, mit den laufenden Sozialversicherungsbeiträgen 10 Monate hindurch derart in Rückstand gerät, dass sie die Beiträge jeweils erst nach Mahnung, dann aber innerhalb der gesetzten Nachfrist vollständig begleicht, sodass es niemals zu Exekutionsanträgen gegen sie kommt, stellt keinen Insolvenzindikator dar.