Dass eine Beitragsschuldnerin, über deren Vermögen rund eineinhalb Jahre zuvor ein – mit Sanierungsplan beendetes – Sanierungsverfahren eröffnet wurde, mit den laufenden Sozialversicherungsbeiträgen 10 Monate hindurch derart in Rückstand gerät, dass sie die Beiträge jeweils erst nach Mahnung, dann aber innerhalb der gesetzten Nachfrist vollständig begleicht, sodass es niemals zu Exekutionsanträgen gegen sie kommt, stellt auch für einen Großgläubiger wie eine Gebietskrankenkasse noch keinen Insolvenzindikator dar.
Entscheidung: OGH 24. 1. 2018, 3 Ob 5/18h