Tag: 26.6.2017

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

wir warten noch auf den üblichen Gesetzes­änderungsmarathon zur Jahresmitte. Im Vorfeld gibt es derzeit nur eine für die Personalver­rechnung äußerst relevante Neuerung bzw de facto Nicht-Neuerung: Die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung wurde (neuerlich) aufgeschoben – aktuell geplanter Start ist nunmehr der 1. 1. 2019. Mittätige GmbH-Gesellschafter (Geschäftsführer), die neben geringfügigen Entgelten für deren Tätigkeit Sozial­leistungen beziehen, unterliegen einem sehr strengen Monitoring der jeweiligen Verwaltungsträger. Dass ein Nebeneinander von Sozial­leistung (konkret einer vorzeitigen Alterspension) und Einkünften aus einer geringfügigen Beschäftigung in manchen Fällen doch möglich ist, zeigt eine Entscheidung des OGH, die Ihnen Christa Kocher aufbereitet hat. SEG-Zulagen sind ein Dauerbrenner in der GPLA. Dabei muss der Personalverrechner einerseits über das Thema der Angemessenheit diskutieren und andererseits, ob tatsächlich eine schmutzige, gefährliche oder ersch­werte Arbeit geleistet wird. Hinsichtlich der Angemessenheit hat die Praxis durch die BFG-Judikatur wiederum einen Rückschlag erlitten, da sich das BMF genötigt sah, den Versuch einer bundeseinheitlichen Angemessenheitsgrenze in den LStR 2002 wieder zurückzuziehen – Roman Fragner hat dazu nähere Details. Ob Veranlagungen nach dem Bezug von Bildungsteilzeitgeld zu einer Überraschung für den …

Textilgewerbe: Erhöhung der KV-Löhne um 1,9 % in den Lohngruppen 1 bis 6. (Bild: © iStock)

KV-Abschluss für das Textilgewerbe

Die Gewerkschaft PRO-GE berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die im Textilgewerbe beschäftigten Arbeiter. Dabei wurde unter anderem die Erhöhung der KV-Löhne um 1,9 % in den Lohngruppen 1 bis 6 und die Erhöhung der KV-Löhne um 1,7 % in den Lohngruppen 7 bis 12 vereinbart. Der neue Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab 1. 6. 2017 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.