Nochmalige Verschiebung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung
Das Inkrafttreten der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung wurde nun vom 1. 1. 2018 auf den 1. 1. 2019 verschoben, damit der Hauptverband die technischen Voraussetzungen für die Meldung der monatlichen Beitragsgrundlagen bis zum Ablauf des 31. 12. 2017 schaffen kann.