Alle Artikel in: Sachgebiete

(Bild: © iStock)

Sozial­versicherungsrechtliche Haftung der Vertreter von Personen­gesellschaften

Vertreter von Personenhandels­gesellschaften (Kommandit­gesellschaften oder offene Gesellschaften) kommen zwar prinzipiell als Träger einer Haftung für Beitragsschulden der Gesellschaft in Betracht, der Eintritt der Haftung setzt jedoch die Verletzung spezifisch sozial­versicherungsrechtlicher Verpflichtungen voraus. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

(Bild: © iStock)

Kann der Urlaubszuschuss aliquotiert werden, wenn der Arbeitnehmer nach dessen Fälligkeit ausscheidet?

Nach den Regelungen des Rahmenkollektiv­vertrages für Arbeiter in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (im Folgenden: Kollektiv­vertrag) ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Urlaubszuschuss für das gesamte Kalenderjahr auszubezahlen, wenn vor der Fälligkeit des Urlaubszuschusses eine einvernehmliche Auflösung verein­bart wird, die zu einem Ausscheiden des Arbeitnehmers nach der Fälligkeit des Urlaubszuschusses führt. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

(Bild: © iStock)

Für Körperschaften öffentlichen Rechts relevante Aussagen aus der Aktualisierung der Information zum Kommunal­steuergesetz

Körperschaften öffentlichen Rechts sind auch in der Kommunal­steuer besonders geregelt. Die Körperschaft öffentlichen Rechts ist gemäß § 3 Abs 3 KommStG nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig, das heißt Unternehmer im Sinne des KommStG. Nach mehr als sieben Jahren hat die Finanz­verwaltung die Information zum KommStG gewartet. Die am 29. 1. 2018 vom BMF veröffentlichte KommStG-Information ersetzt die bisher geltende. Im Folgenden sollen die für Körperschaften öffentlichen Rechts relevanten Aussagen der KommStG-Information zusammengefasst werden. Ein Gastbeitrag von Mag. Daniela Sperz, LL.M.

(Bild: © iStock)

Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen bei All-in-Verträgen

Zur steuerlichen Begünstigung von Zuschlägen aus einem Überstundenpauschalüber­einkommen ist insbesondere eine Vereinbarung über die Anzahl der enthaltenen und zu leistenden Überstunden erforderlich. Ohne vertragliche Festlegung der Gesamtstunden­leistung ist keine Prüfung möglich, ob durch die Gewährung eines Zuschlags der Grundlohn eine Kürzung erfährt und damit eine abzulehnende Herausschälung eines Zuschlags aus dem Grundlohn erfolgt. Die Verwaltungspraxis sieht bei Glaubhaftmachung tatsächlich geleisteter Überstunden in diesen Fällen eine Steuerbegünstigung vor. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.