Alle Artikel in: Sachgebiete

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Kann vom kollektiv­vertraglichen Mindest­entgelt eine monatliche Reinigungs­pauschale abgezogen werden?

Die kollektiv­vertraglichen Mindest­entgelte sind in der Regel in Geldbeträgen festgelegt und insoweit daher auch zwingend in Geld zu bezahlen. Das im Bereich der Kollektiv­verträge geltende Geldzahlungsgebot schließt in diesem Bereich abweichende Sonder­vereinbarungen aus. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

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Geringfügig Beschäftigte

Durch den Wegfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze per 1. 1. 2017 kann es vorkommen, dass Dienstnehmer, die aufgrund der früheren Regelung vollversichert waren, nur mehr geringfügig beschäftigt sind, da nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze zu beachten ist. Allerdings gilt nach wie vor folgende Bestimmung: Üben Dienstnehmer in einem Kalendermonat zwei oder mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, …

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Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft eines Journalisten

Im vorliegenden Fall war strittig, ob der Beschwerdeführer im Streit­zeitraum in einem Dienst­verhältnis stand und seine Einkünfte daher gemäß Art 15 DBA Liechtenstein in Österreich der Besteuerung unterworfen werden oder ob er Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielte, die gemäß Art 14 iVm Art 23 Abs 1 DBA Liechtenstein in Liechtenstein der Besteuerung unterliegen. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.

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Steuer­pflicht einer Schweizer Invaliditätspension

Das BFG hatte in der gegenständlichen Entscheidung einerseits die Frage zu klären, ob die neben einer österreichischen PVA-Pension bezogene Schweizer Invaliditätspension in Österreich steuer­pflichtig ist, sowie andererseits, ob steuer­pflichtige Einkünfte aus Kapital­vermögen vorliegen (BFG 4. 12. 2017, RV/1100220/2015). Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.

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AUVA-Zuschuss zur Entgeltfortzahlung: Neuerung für Kleinunternehmen

Ab 1. 7. 2018 kommt es zu einer Neuerung beim Zuschuss zur Entgeltfortzahlung durch die AUVA für Unternehmen, die nicht mehr als 10 Dienstnehmer beschäftigen. Gerade für kleinere Betriebe können eine längere Erkrankung oder ein Unfall eines Dienstnehmers existenzbedrohend sein. Sogenannte Kleinunternehmen bekommen daher ab 1. 7. 2018 75 % des fortgezahlten Entgelts erstattet.