Alle Artikel in: Sachgebiete

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Beitrags- und lohnsteuerrechtliche Behandlung von Fahrtkostenersätzen

Fahrtkostenersätze für Fahrten unmittelbar von der Wohnung zur Baustelle oder einem Einsatzort für Montage- und Servicetätigkeit sind steuerfrei. Im Bereich der Sozialversicherung sind derartige Fahrtkostenersätze beitragsfrei, wenn sie in den Abgaben Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer begünstigt sind.

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Zahlung einer Karenzentschädigung für nach­vertragliches Wettbewerbsverbot unterliegt der DB- und DZ-Pflicht

Laufende – für ein Jahr befristete – Zahlungen, die nach Beendigung des Dienst­verhältnisses aufgrund eines nach­vertraglichen Wettbewerbsverbots geleistet werden stellen Zahlungen aus einem früheren Dienst­verhältnis dar und unterliegen somit dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Ein Gastbeitrag von Mag. Karin Blasl.

Krankenstand

Betriebs­bedingtheit einer Kündigung

Eine Kündigung, die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt, ist sozialwidrig, es sei denn, sie ist (unter anderem) wegen betrieblicher Erfordernisse gerechtfertigt. Handelt es sich um ein kleines Unternehmen, kann dabei auch die Kündigung eines einzelnen Arbeitnehmers eine nicht unwesentliche Einsparung bewirken und damit eine Kündigung rechtfertigen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

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Vorrang des Feiertagsentgelts vor dem Krankenentgelt

In einem Verfahren vor dem OGH war fraglich, welche Regelung konkret anzuwenden ist, wenn die Voraussetzungen beider Entgeltfortzahlungstatbestände zusammentreffen, also ein Arbeitnehmer an einem Feiertag krank ist, und ob dieser Feiertag bei der Maximaldauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzurechnen ist oder der Feiertag das Ende der Entgeltfortzahlung um einen Tag hinausschiebt. Nach Ansicht des OGH hat das Feiertagsentgelt nach dem ARG Vorrang vor dem Krankenentgelt nach dem EFZG.

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Dienst­verhältnis: Erbringung von Nacht- und Wochenend­diensten von Ärzten in einem Sanatorium

Bei der Abgrenzung, ob die Tätigkeit von Ärzten im Rahmen eines steuer­rechtlichen Dienst­verhältnisses gemäß § 47 Abs 2 EStG erfolgt, tritt das Kriterium der Weisungsbindung in den Hintergrund und es kommt dem Kriterium der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers entscheidende Bedeutung zu.

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Ersatzruhe und passive Reisezeiten während der Wochenendruhe

Nach der Auffassung des OLG Linz gebührt eine Ersatzruhe auch für passive Reisezeiten (zB dienstliche Fahrt als Beifahrer) während der Wochenendruhe, weil die Störung der Wochenendruhe auch hier eintritt, da der Arbeitnehmer die für die Reise aufgewendete Zeit nicht mit seiner Familie verbringen oder seinen Hobbys nachgehen kann. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.