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Hausbesorgertätigkeit als Nebentätigkeit

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Übt ein Vertragsbe­diensteter eine Nebentätigkeit als Hausbesorger im Amtsgebäude aus, unterliegt auch diese Tätigkeit dem Vertragsbe­diensteten­gesetz (VBG). Mit der Pragmatisierung endet daher auch die Vereinbarung über die Verrichtung von Hausbesorgerangelegenheiten. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2018, 16) als PDF und bei Lindeonline.

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