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Hallo Karin!
Für solche Fragen ist doch ein Forum da!
Also: Auch wenn’s noch so banal klingt, einfach rein mit den Fragen!!!LG
Sehr gern geschehen.
LG
Hallo Konni!
Definitiv ja!
LG
Hallo korfu!
Interessanter Fall.
Durch das neue Arbeitsjahr hat der AN im Oktober und November 2008 praktisch wieder eine Entgeltfortzahlung bekommen.
Persönlich halte ich es auch nicht für richtig, dann vom Nov. 2008 bis Dez. 2007 zurückzurechnen, weil ja da sehr viele entgeltlose Monate enthalten sind.
Ich würde daher jetzt auf einen noch älteren Zeitraum zurückgreifen:
Nämlich ca. von Dezember 2007 zurück bis in den Jänner 2007.
Ob das so funktioniert? Ich weiß es nicht –> daher schriftliche Anfrage gem. § 90 EStG an die Finanz.LG
Hallo Konni!
Hier sehe ich auch einen Sachbezug in voller Höhe!
LG
Hallo eigner!
Das ist fein, wenn ich ein bisschen helfen konnte.
LG
Hallo Naty!
Manchmal erledigen sich Probleme halt auf diese Art und Weise.
LG
Hallo Karin!
Nachdem die DN von sich aus in der Probezeit das DV löst, ist keine Bescheinigung notwendig (diese Bescheinigung benötigt man bei einvernehmlichen Lösungen + minderjährigen DN).
Sehr wichtig: Genaue Dokumentation des Falles, v.a. dass die DN selbst gelöst hat, denn sonst haben wir ja das bekannte Problem, dass eine Lösung in der Probezeit (von Seiten des DG) „verwerflich“ sein und somit vor Gericht bekämpft werden kann.LG
Hallo!
Wenn der Lehrling die LAP nicht besteht, endet die Lehrzeit wie vorgesehen 1. September 2009.
Die 3monatige Behaltefrist fängt, bei erfolgreicher LAP, am 15. Juni zu laufen an.LG
Hallo haushahn!
Auf diese Art und Weise ist es sicherlich nicht möglich.
Denkbar wäre aber eine Verschlechterungsvereinbarung (ist ja derzeit in aller Munde) und irgendwann Absenkung des Kantinenpreises.
Aber so ein Aufwand wegen 30 Euro?LG
Hallo eigner!
Möglich ist es (steuerlich) grundsätzlich schon, meines Erachtens sind aber (auch) in diesem Falle die RZ 1070 und 1070a aus den Lohnsteuer-Richtlinien zu beachten.
Arbeitsrechtlich würde ich diese Frage im Rahmen einer Beratung klären (z.B. Wirtschaftskammer), tendenziell würde ich sagen, dass es grundsätzlich möglich ist.
LG
Hallo Kathrin!
Sehr gern geschehen.
LG
Hallo sandy!
In der anderen Anfrage beantwortet.
LG
Hallo IT-Techniker!
Die o.a. beiden RZ gelten sowohl für das In- als auch für das Ausland.
Lt. Anfrage von Karin ist es auch keine begünstigte Auslandstätigkeit.LG
Hallo sandy!
Mittelpunkt der Tätigkeit ist OÖ., das ist korrekt.
Die Frage ist, ob die Tätigkeit in der „Zentrale“ in Wien eine vorübergehende ist oder eine „Versetzung“ ist.
Handelt es sich dabei um eine vorübergehende Tätigkeit, wie ich jetzt vermute, kann mE 183 Tage lang ein nicht steuerbares Tagesgeld gem. § 26 Z 4 bezahlt werden.
Anspruch lt. KV tatsächlich nur mehr EUR 14,40 ab dem 13. Tag.
Da es sich bei diesem Beispiel aber um eine „große“ Dienstreise handelt (tägliche Heimfahrt nicht zumutbar) könnte mE das Tagesgeld auf steuerfreie (eigentlich: nicht steuerbare) EUR 26,40 „aufgefettet“ werden.Zur Sicherheit könntest du eine schriftliche Anfrage an die Finanz gem. § 90 EStG richten.
LG
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