Betriebsübernahme und Abfertigung

Startseite Foren Sonstiges Betriebsübernahme und Abfertigung

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #15153

    Ich habe derzeit folgendes Problem:

    Ein Betrieb wird mit 1.6.09 verkauft und von einem neuen Unternehmer übernommen. Somit liegt eine Übernahme gemäß AVRAG vor. Die Dienstverhältnisse werden teileweise übernommen und mit einigen Mitarbeitern wurde eine einernehmliche Lösung per 31.5.09 vereinbart.
    Mit einer Mitarbeiterin, die bereits über 25 Jahre bei dieser Firma beschäftigt ist, hat man folgendes vereinbart:
    einvernehmliche Lösung mit 31.5.2009, Bezahlung der gesamten Abfertigung (mit 6% Lohnsteuer) und ab 1.6.09 ein neues Dienstverhältnis mit dem neuen Unternehmer. Ist dies arbeitsrechtlich bzw. steuerrechtlich überhaupt möglich?

    Herzlichen Dank!

    #21558

    Hallo eigner!

    Möglich ist es (steuerlich) grundsätzlich schon, meines Erachtens sind aber (auch) in diesem Falle die RZ 1070 und 1070a aus den Lohnsteuer-Richtlinien zu beachten.

    Arbeitsrechtlich würde ich diese Frage im Rahmen einer Beratung klären (z.B. Wirtschaftskammer), tendenziell würde ich sagen, dass es grundsätzlich möglich ist.

    LG

    #21556

    Hallo Roland!

    Herzlichen Dank für deine Info. Diese Randzahlen entsprechen genau, was ich gesucht habe.

    #21557

    Hallo eigner!

    Das ist fein, wenn ich ein bisschen helfen konnte.

    LG

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.