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Hallo Max!
2 Fragen dazu:
a) Ist das „neue“ DV direkt nach Ende der Karenz geschlossen worden?
b) Welcher KV?Schöne Grüße
Hallo catwisel11!
Ich denke, ihr habt korrekt gehandelt. Finde nichts, woran sich die AK stoßen könnte.
Viel Glück!
LG
Hallo Claudia!
Ich bin hier eher der Meinung, dass es sich bei der Prämie um eine einmalige Prämie handelt und daher der Charakter der Wiederkehr fehlt – somit keine Sonderzahlung, sondern laufender Bezug, HBGL bleibt bei € 4.480,–.
Schöne Grüße
Hallo Ingrid!
Das haben wir (da spreche ich sicher auch für Martin) sehr gerne gemacht.
Schöne Grüße
Hallo Ingrid!
Maßgeblich dafür, ob da ein Sachbezug vorliegt oder nicht, ist der Mittelwert aus den Eurotax-Preislisten.
Wenn der Kaufpreis darunter liegt, muss grundsätzlich ein SB angesetzt werden.
LG
Hallo Monika!
Gern geschehen und schönen Tag noch.
LG
Servus Chris!
Hoffentlicht wird’s nächste Woche nicht mehr so hart!
LG
Hallo Chris!
Sehr gern geschehen.
LG
Hallo snufi!
Es ist zwar von außen sehr schwer zu beurteilen, aber ich glaube, was du da machst, ist kein „normales Pflichtpraktikum“, sondern du bist m.E. als „ganz normaler Arbeitnehmer“ dieses Unternehmens anzusehen.
Somit bist du (nachdem es sich hier wohl um eine Angestelltentätigkeit handelt) unter D1 anzumelden und kannst daher m.E. sämtliche arbeitsrechtliche Ansprüche (Gehalt, aliquote Sonderzahlungen, Urlaub,..) geltend machen.
Vielleicht wendest du dich an die Arbeiterkammer, die kennen sich da sehr gut aus und du kannst ihnen diesen Fall sicher besser schildern als über das Forum.
Schöne Grüße
Hallo Monika!
Das würde ich wohl auch so machen.
Schöne Grüße
Hallo toni!
Siehe dazu Seite 843 im großen Ortner Stand 1.1.2007:
„Da die Erben dem DG nicht bekannt sind, ist empfehlenswert, mit der Auszahlung aller Ansprüche zuzuwarten und dem Verlassenschaftsgericht (müsste das Bezirksgericht sein, in dem der verstorbene AN seinen Wohnsitz hatte) mitzuteilen, was an Nettobezügen angefallen ist, und ev. die Anfrage zu stellen, wer diese gegebenenfalls zu erhalten hat.
Die Überweisung auf das Gehaltskonto des Verstorbenen kann vorgenommen werden, wenn dieses mit dem Tod des DN gesperrt wird.“
So weit der Text. Sollte (hoffentlich) alles klar sein.
Liebe Grüße
Hallo Chris!
Da hat es ja dein Postig ziemlich „durcheinandergewirbelt“.
Aber du hast Recht: Die 5 freien ÜZ stehen für jedes Dienstverhältnis gesondert zu.Siehe dazu RZ 1147 aus den LSt-RL.
Schöne Grüße
Hallo Chris!
§ 78/(5) EStG:
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer spätestens mit der Lohnzahlung für den Lohnzahlungszeitraum eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen. Diese Abrechnung hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
— Bruttobezüge gemäß § 25,
— Beitragsgrundlage für Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a Z 4 und Z 5,
— Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a Z 4 und 5,
— Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Lohnsteuer,
— die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (§ 26 Z 7 lit. d) und den geleisteten Beitrag,
— Lohnsteuer.Schöne Grüße
Hallo Toni!
Interessant.
Aber warum ist eure GZ-Vereinbarung nicht „perfekt“?
Würde mich schon sehr interessieren.Schöne Grüße
Hallo Erwin + Stefan!
Manche Experten (u.a. auch Shubshizky, SWK 11/2006, S 383) vertreten die Meinung, dass die Viertelregelung auch für die Versteuerung von freiwilligen Abfertigungen während „Abfertigung Neu“ anwendbar sein müsste.
Echte Neuigkeiten zu diesem Thema gibt es leider meines Wissens nicht.
Zusätzlich haben wir ja noch die Problematik mit der Pflichtigkeit hinsichtlich DB, DZ und Kommunalsteuer. Die Finanz vertritt ja diese Ansicht, aber ich glaube nicht, dass diese halten wird. Naja, lassen wir uns überraschen, was da auf uns noch zukommt.
Schöne Grüße
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