Hallo!
Habe folgendes Problem. Habe einen freien Dienstnehmer-grundsätzlich ohne Sonderzahlungsanspruch, d.h. Höchstbeitragsgrundlage SV 4.480,–€.
Dieser freie Dienstnehmer soll jetzt einmalig eine Prämie erhalten – ist es richtig, dass hier die HBGL SV von € 3.840,00 anzunehmen ist und für die Prämie die HBGL von € 7.680,00?
Was passiert nach Auszahlung der Prämie, bleibt dem freien Dienstnehmer dann die HBGL mit Sonderzahlung, obwohl er weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld bekommt, oder kehrt er wieder zur erhöhten HBGL von € 4.480,00 zurück?
Bin für eine rasche Rückmeldung äußerst dankbar.
LG
Claudia ❓