Roland

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Arbeitssuchtage bei befristetem Dienstverhältnis #20240

    Hallo Wolfgang!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: Anrechnung für die Elternteilzeit #20249

    Hallo Katja!

    Nur im Fall einer Wiedereinstellungszusage wird das „alte“ Dienstverhältnis angerechnet.
    Sonst meines Wissens leider nicht.

    LG

    als Antwort auf: Elternteilzeit #20248

    Hallo Katja!

    Die Karenz wird tatsächlich angerechnet, das sind maximal 2 Jahre.
    Ende der Karenz somit am 30.01.2010.
    Folglich zu diesem Zeitpunkt noch nicht 3 Jahre im Betrieb.

    LG

    als Antwort auf: Arbeitssuchtage bei befristetem Dienstverhältnis #20238

    Hallo Wolfgang!

    Kurze Antwort: Ja!
    Näheres darüber findest du in der ASoK Mai 2008, 194.
    Wenn du die ASoK nicht hast, bitte ich um nochmalige Mitteilung.

    Schöne Grüße

    als Antwort auf: Plegefreistellung #20232

    Hallo Schneider!

    Ein Angestellter hat einen weit besseren Anspruch als § 16 Abs. 2 Urlaubsgesetz, wo die 2. Woche Pflegefreistellung geregelt ist.
    Nämlich § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz, der in solchen Fällen wie z.B. der Erkrankung eines Kindes auch zum Zug kommt.

    Bezüglich des freien Tages wegen Geburt oder Ehe könnten auch nach dem eingentlichen Ereignis noch Gründe vorhanden sein, um eine Freistellung zu beanspruchen, z.B. Amtswege oder Abholung der Gattin und Kind aus dem Krankenhaus.
    Lässt sich aber aus der Ferne schwer beurteilen.

    Schöne Grüße

    als Antwort auf: Plegefreistellung #20229

    Hallo Schneider!

    Soll die 2. Woche unmittelbar nach der 1. Woche beansprucht werden?
    Oder ist der DN bereits zwichendurch wieder im Dienst gewesen?

    2. Frage: Handelt es sich dabei um einen Arb. oder Ang.?

    LG

    als Antwort auf: AVAB #20226

    Hallo Ingrid!

    Die Sache ist nicht so problematisch.
    Bei der AN-Veranlagung muss der Dienstnehmer sowieso nochmals erklären, dass der AVAB zusteht (oder auch nicht) und durch die Daten am L16 weiß die Finanz sowieso alles.

    Er soll dir entweder die 2. Seite (Wegfall der Voraussetzungen für den AVAB) ausfüllen oder eben nicht.
    Die Korrektur erfolgt dann sowieso mit der AN-Veranlagung.

    Eine Aufrollung muss nicht, kann aber durchgeführt werden, siehe dazu folgende RZ aus den LSt-RL:

    787
    Den Wegfall der Voraussetzungen für den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
    muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb eines Monats melden. Ab dem Zeitpunkt
    der Meldung über den Wegfall der Voraussetzungen hat der Arbeitgeber den Alleinverdieneroder
    Alleinerzieherabsetzbetrag nicht mehr zu berücksichtigen. Erfolgt eine Aufrollung gemäß
    § 77 Abs. 3 oder 4 EStG 1988 sind dabei die auf Grund der Meldung bekannten Verhältnisse
    zu berücksichtigen.

    LG

    als Antwort auf: Elternteilzeit – Gleitzeit #20221

    Hallo baumi!

    Nein, er verliert den Kündigungsschutz nicht.
    An der grundsätzlichen ETZ-Vereinbarung verändert sich ja sonst nichts, auch ein Teilzeitmitarbeiter kann „gleiten“.

    LG

    als Antwort auf: § 68/1 erhöhter Freibetrag € 540,- #20222

    Hallo baumi!

    Maßgeblich ist der Lohnzahlungszeitraum – also muss der erhöhte Freibetrag gem. § 68/(6) auch zustehen, wenn nur in einem oder 2 Monaten diese Konstellation gegeben ist (natürlich halt dann nur in diesem(n) Monat(en).)

    Siehe dazu LSt-RL ab RZ 1152.

    LG

    als Antwort auf: Anzeige an das AMS #20217

    Servus Daniela!

    Das ist korrekt.
    Nur mehr zu melden sind Ausländer, die im Rahmen von (Saison-)Kontingenten beschäftigt werden.
    Siehe dazu § 26 Abs. 5 AuslBG:

    (5) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice jeweils innerhalb von drei Tagen Beginn und Ende der Beschäftigung eines im Rahmen von Kontingenten gemäß § 5 bewilligten Ausländers zu melden.

    LG

    als Antwort auf: Km-Geld und Pendlerpauschale #20214

    Hallo gerdgraz!

    Kenne leider keine Rechtsprechung dazu.
    Ich habe aber bezüglich dieses Themas schon einmal mit einem „Profi“ des FA Linz gesprochen.
    Er hat gemeint, dass zu einer Beurteilung diese Reise als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Weg wirklich DIREKT bei der Firma vorbeigehen müsste, ansonsten sieht er kein Problem, diese Reise von der Wohnung weg als Dienstreise zu behandeln.

    Du könntest aber auch dein FA um einem Meinung bitten – schriftliche Anfrage gem. § 90 EStG!

    LG

    als Antwort auf: auflösung in der probezeit-anspuch auf ant.urlaub + sz? #20132

    Liebe Angie!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    als Antwort auf: Dienstreisen KV Filmschaffende #20212

    Hallo Sabine!

    4 Stunden in die USA? Das gibt’s nicht.
    Maßgeblich für die Dauer der Auslandsdienstreise sind der Abflug bzw. die Ankunft am inländischen Flughafen.

    LG

    als Antwort auf: Wochengeld und Durchschnittsrechnung für MVK #20185

    Danke Wolfgang!

    LG

    als Antwort auf: Wiedereinstellungszusage nicht eingehalten was dann? #20125

    Hallo brigit28!

    Diese Frage ist nicht so ohne Weiteres zu beantworten.
    Ganz entscheidend dabei ist, ob es sich bei dieser Auflösung samt Wiedereinstellungszusage lediglich um eine „Karenzierung“ (Aussetzung des DV) oder doch um eine „echte“ Auflösung gehandelt hat.
    Wenn es sich bloß um eine „Karenzierung“ gehandelt hat, sehe ich den Anspruch auf Kündigungsentschädigung gegeben.
    Sollte aber bei der Auflösung des „alten“ DV alle Beendigungsansprüche ausgezahlt worden sein, sehe ich keine Schadenersatzplficht des AG bei Nichterfüllung der Wiedereinstellungszusage.
    Da in deinem Fall scheinbar die Ersatzleistung Urlaubsentgelt nicht ausbezahlt wurde, tendiere ich eher zur Karenzierung.
    Du solltest in diesem Fall jedoch unbedingt eine Beratung in Anspruch nehmen.

    LG

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