AVAB

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  • #14563
    Ingrid13
    Teilnehmer

    Hallo an Alle,

    ein Kollege hat seit längerer Zeit den AVAB in Anspruch genommen, jetzt um Mai hat seine Frau zu arbeiten begonnen. Er ist sich nicht sicher ob sie so lange arbeitet, das ein Betrag von über Euro 6.000,00
    zustande kommt. Er möchte aber das ich ab Mai den AVAB nicht mehr berücksichtige.

    Meine Frage ist: Muß ich die Monate Jänner – April 2008 aufrollen, oder wird das FA von selbst tätig. Was ist zu tun , wenn er mir z.B. im Juli erklärt, seine Frau ist wieder zu Hause, also weniger als 6.000 verdient.

    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße
    Ingrid

    #20226

    Hallo Ingrid!

    Die Sache ist nicht so problematisch.
    Bei der AN-Veranlagung muss der Dienstnehmer sowieso nochmals erklären, dass der AVAB zusteht (oder auch nicht) und durch die Daten am L16 weiß die Finanz sowieso alles.

    Er soll dir entweder die 2. Seite (Wegfall der Voraussetzungen für den AVAB) ausfüllen oder eben nicht.
    Die Korrektur erfolgt dann sowieso mit der AN-Veranlagung.

    Eine Aufrollung muss nicht, kann aber durchgeführt werden, siehe dazu folgende RZ aus den LSt-RL:

    787
    Den Wegfall der Voraussetzungen für den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
    muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb eines Monats melden. Ab dem Zeitpunkt
    der Meldung über den Wegfall der Voraussetzungen hat der Arbeitgeber den Alleinverdieneroder
    Alleinerzieherabsetzbetrag nicht mehr zu berücksichtigen. Erfolgt eine Aufrollung gemäß
    § 77 Abs. 3 oder 4 EStG 1988 sind dabei die auf Grund der Meldung bekannten Verhältnisse
    zu berücksichtigen.

    LG

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