N1981

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  • als Antwort auf: Begünstigt Behindert – Befreiung DB/DZ/KommSt/Wr.DGA #26921
    N1981
    Teilnehmer

      Hallo Martin!

      Danke für Deine Antwort! Mein Programm läßt auch keine Aliquotierung zu…. 😉

      Aber es interessiert mich trotzdem, wie es „richtig“ ist. Das muß doch auch irgendwo geregelt sein.

       

      Liebe Grüße

      Natascha

      als Antwort auf: Erfahrungen zum Wifi Kurs Personalverrechnung Modul 1 #25125
      N1981
      Teilnehmer

        Hallo!

        Ich weiß zwar nicht von welchem WIFI Du sprichst (Wien, NÖ, ….) und mir sagt auch die Trainerin nichts, aber ich kann Dir zumindest soviel sagen, daß der Kurs „Personalverrechnung Modul 1“ am WIFI WIEN aus der Buchhaltungsschiene ist und nicht *der* PV-Weg zum Diplom.

        Vielleicht hilft Dir die Info weiter.

        Liebe Grüße

        Natascha

        als Antwort auf: NEUER SB-PKW #24962
        N1981
        Teilnehmer

          Hallo Hubert!

          Ich habe bis dato auch nichts (weiteres) gefunden, wo es ganz definitiv hervor geht, wie man bei exakt 130 g vorzugehen hat; aber zumindest sind wir uns einig.

          Liebe Grüße

          Nicki

          als Antwort auf: SB Wohnung #24922
          N1981
          Teilnehmer

            Hallo Daniela!

            Kannst Du mir verraten, warum die „den SB Wert 478,52 und davon 50% = 239,26“ rechnest??

            Ich käme auch auf die 362,53 (311,04 für die Wohnung und 51,49 für die Heizung), da die Grenzen für die fremdübliche Miete (50% = 155,52 und 100% = 622,09 vom „Hausbesorger“-Wert ausgerechnet werden) nicht über-/unterschritten werden.

            Aber wahrscheinlich hast Du es in den 2 Monaten eh schon gelöst 😉

            Liebe Grüße

            als Antwort auf: Auflösungsabgabe ja oder nein?? #24520
            N1981
            Teilnehmer

              Hallo Roland!

              Danke für die (nicht gewünschte) Bestätigung…. 🙂

              Liebe Grüße

              Natascha

              als Antwort auf: Auflösungsabgabe ja oder nein?? #24518
              N1981
              Teilnehmer

                Hallo!

                Muß ich für einen MA, welcher länger als 6 Monate befristet ist und nach z.B. 2 Monaten das DV einvernehmlich gelöst wird, die Auflösungsabgabe noch immer zahlen oder gibt es da vielleicht eine Änderung??

                Danke

                Natascha

                als Antwort auf: Herabsetzung des unpfändbaren Betrags #24538
                N1981
                Teilnehmer

                  Hallo Roland!

                  Schön, wieder von Dir zu lesen…. 🙂

                  Ja, mir ist alles klar…. Die Sache ist ja in der Zwischenzeit schon weiter gegangen.

                  Das Gericht meinte, daß sie es auch nicht genau wissen würden, es jedoch analog einer Zusammenrechnung behandeln würden.

                  Gut – soll sein…

                  Mein Problem ist mittlerweile nämlich ein anderes: Jetzt hätte ich seit 08/2013 den Rang 8 mit dem herabgesetzten Existenzminimum berücksichtigen müssen (was ich nicht gemacht habe) und habe dem MA aber diesen Betrag ebenso ausbezahlt…

                  Der hat natürlich kein Geld, daß ich es mir wieder holen könnte….
                  Mit dem betreibenden Gläubiger habe ich telefoniert, ihm die Situation erklärt, der hat mir einen Rückruf versprochen, welchen ich noch immer nicht erhalten habe (nochmal frag ich aber auch nicht nach!)

                  Also alles etwas heikel….

                  Danke für die Erläuterungen…. 🙂

                  LG

                  Natascha

                  als Antwort auf: Herabsetzung des unpfändbaren Betrags #24539
                  N1981
                  Teilnehmer

                    Sollte Rang 8 heißen, aber die Klammer macht einen Smiley daraus… 🙂

                    als Antwort auf: Wiedereintritt #24511
                    N1981
                    Teilnehmer

                      Hallo Elisabeth!

                      Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Verpflichtung, aber es wäre ratsam, die Gläubiger davon in Kenntnis zu setzen – aus 2 Gründen:

                      1) Wenn die kein Geld bekommen, stellen sie einen neuerlichen Antrag auf Exekution, was dem MA wieder mehr kostet und
                      2) bekommst du dann diese Exekution und mußt sie bearbeiten….

                      Ich würde das ganz kurz und formlos per Telefon erledigen und mir nur handschriftliche Notizen machen!

                      LG

                      Natascha

                      als Antwort auf: "Wie" rechne ich die Prämie ab?? #24508
                      N1981
                      Teilnehmer

                        Hallo!

                        Hat keiner eine Meinung, wie ich meine Prämie am Besten abrechnen soll?? Oder eben bereits ein ähnliches Problem in der Praxis gehabt??? 🙄

                        Schönen Tag und liebe Grüße

                        als Antwort auf: Wieviele Unterhaltsberechtigte bei welcher Exekution?? #24465
                        N1981
                        Teilnehmer

                          Hallo Roland!

                          Deinem „leider“ kann ich aber entnehmen, daß Du diese Ansicht auch nicht so ganz teilst; oder??

                          Somit werde ich mich auch weiterhin nach den gesetzlichen Bestimmungen richten – auch wenn ich es nicht vertreten kann 😐

                          Vielen Dank und einen guten Start in die Woche

                          Liebe Grüße

                          Natascha

                          als Antwort auf: Wieviele Unterhaltsberechtigte bei welcher Exekution?? #24463
                          N1981
                          Teilnehmer

                            Hallo Roland!

                            Vorab mal danke für Deine Antwort; so hätte ich es auch aus den Büchern heraus gelesen…

                            Aber wenn ich darüber nachdenke, versteh ich es eigentlich nicht so ganz:

                            Warum, kann ich bei den Unterhaltsexe nicht 2 Unterhaltsberechtigte (Josef und Anna für Maria / Maria und Anna für Josef) berücksichtigen?!?!?! Beide Kinder (Maria und Josef) erhalten ihre Aliment – zwar über die Exekution – aber dem MA steht das Geld ja definitiv nicht zur Verfügung!

                            Bei der sonstigen Forderung, kann ich ja eben 3 unterh. Personen berücksichtigen, obwohl der MA die Alimente auch nicht direkt an die Kinder zahlt, sondern eben abgezogen bekommt!

                            Wo ist da die gleichwertige Behandlung?!?!?

                            Weitere Info’s: Es gibt sonst keine weiteren Unterhaltsberechtigten und die Exekutionen auf den weiteren Rängen sind alles sonstige Forderungen..

                            Danke, liebe Grüße

                            Natascha

                            als Antwort auf: Ab wann zählt die Zeitbestätigung #24436
                            N1981
                            Teilnehmer

                              Guten Morgen Roland!

                              Danke für Deine Antwort; ich verstehe deine Meinung und würde diese Ansicht auch teilen, jedoch sträubt sich mein „Gerechtigkeitssinn“ etwas: in diesem Fall weiß ich, daß der Weg etwa 30 Minuten ausmacht – in anderen Fällen, wo ich es nicht weiß, nehme ich auch nur die „bestätigte“ Zeit.

                              Um aber keinem Unrecht zu tun, wollte ich es genau wissen, weil dieser MA sowieso ständig auf die AK rennt (in Gedanken…) 🙂

                              Totzdem vielen Dank

                              LG

                              Natascha

                              als Antwort auf: Krankenstand – BV fiktiv #24223
                              N1981
                              Teilnehmer

                                Hallo Jenny!

                                zu 1.) ich gehe davon aus, daß sich zwischen 100% und 50% keine Unterbrechung befindet und der Krankenstand durchgeht; wenn dem so ist, dann bekommt er auch für die ersten 3 50%igen Tage KG. Und Du mußt auch die BV fiktiv rechnen.

                                zu 2.) da würde ich Dir zustimmen: nachdem er erst ab dem 4. Tag Anspruch hat und die BV für jene Zeiten zu leisten ist, in denen er Anspruch auf KG nach ASVG hat, würde ich Dir hier zustimmen. Muß aber auch gestehen, daß ich es bis jetzt nie so betrachtet habe und daher auch nicht auf dies überprüft habe…. 😳

                                LG

                                Natascha

                                als Antwort auf: L16 – allgemeine Beitragsgrundlage – Ersatzleistung #24029
                                N1981
                                Teilnehmer

                                  Hallo Roland!

                                  Also manchmal macht mich mein Programm echt fertig und vor allem verunsichert es mich dann, daß ich nix mehr weiß!!

                                  Problem 1 gelöst (ich hatte doch kein Black Out), Problem 2 (Programm korrigieren) steht noch bevor…… 🙁

                                  Vielen Dank für’s denken helfen!!

                                  LG

                                  Nicki

                                Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 27)