Martin

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  • als Antwort auf: 5 Üst Zuschläge steuerfrei ohne Aufzeichnung #19234
    Martin
    Teilnehmer

      Hallo Maria!

      Also monatlich unterschiedliche Grundlöhne und dann die Überstunden dazurechnen um den passenden Nettolohn zu erhalten wird nicht funktionieren.
      Du möchtest aber auf die ersten 5 Überstundenzuschläge nicht verzichten.
      Wie wäre es, ein paar Monate Aufzeichnungen zu machen, und dann ein all inklusive Entgelt abzurechnen.

      Schau hierzu in die Lohnsteuerrichtlinien Rzl 1162.

      als Antwort auf: Dienstnehmer – Botschaft der Republik Ungarn #19259
      Martin
      Teilnehmer

        Hallo Doris!

        Ich kenne den genauen Dienstgeber in Deinem Fall nicht.
        Aber schau mal ins BGBL 1977/146, das ist „Konsularvertrag Ungarn“.
        Somit ein völkerrechtlich priviligierter Arbeitgeber nach LSt RL 122.
        Nun weiter in RL 124 und 125.
        D.h. wenn Deine Dienstnehmerin eine Österreicherin ist, liegt das Besteuerungsrecht in Österreich.

        Bitte lies die o.a. Randzahlen durch, damit nicht ein Ausnahmetatbestand vorliegt.

        Frage an Dich retour:
        Ist Deiner Dienstnehmerin Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben worden?

        Schönen Abend
        Martin

        als Antwort auf: GPLA Prüfung zu Gunsten d. Dienstgebers von § 68 (2) ZS #19227
        Martin
        Teilnehmer

          Hallo!

          Der Prüfer sollte sachlich zu Lasten und zu Gunsten des Dienstgebers prüfen.
          Ich habe die Frage einem Prüfer heute gestellt und hier seine Antwort:

          Berichtigung im Zuge der Prüfung nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt worden sind und Arbeitszeitaufzeichnungen vorhanden sind.

          Einfacher ist es für den Dienstnehmer beim Finanzamt eine Neuberechnung seiner Steuern im Zuge einer Veranlagung machen zu lassen. Hier muß das FA nach § 240 Abs. 3 BAO die Steuern korrigieren und direkt dem Abgabepflichtigen (=DN) zurückzahlen.

          Vielleicht kann man die vergessene Ü-Pauschale mit anderen Sünden des Dienstgebers „gegenvergleichen“ und mit dem Prüfer einen Deal aushandeln…

          BAO
          § 240. (1) Bei Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen
          ohne dessen Mitwirkung einzubehalten und abzuführen sind, ist der
          Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht
          einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres
          auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen
          zurückzuzahlen.
          (2) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 142/2000)
          (3) Auf Antrag des Abgabepflichtigen (Abs. 1) hat die Rückzahlung
          des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht
          a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist,
          b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist,
          c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im
          Fall eines Antrages auf Veranlagung zu erfolgen hätte.
          Der Antrag kann bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf
          das Jahr der Einbehaltung folgt, gestellt werden. Für das Verfahren
          über die Rückzahlung ist das Finanzamt örtlich zuständig, dem die
          Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Antragstellers obliegt.

          als Antwort auf: Auslandsdienstreise nach Rumänien #19251
          Martin
          Teilnehmer

            Hallo braun!

            Bei einer „normalen“ Dienstreise sehe ich keinen Unterschied.
            Nur bei begünstigter Auslandsmontagetätigkeit ist eine Mindesttätigkeit gegeben.

            als Antwort auf: 5 Üst Zuschläge steuerfrei ohne Aufzeichnung #19232
            Martin
            Teilnehmer

              Hallo Tremel!

              Ich würde mit einem fixen Lohn und Überstunden arbeiten.
              Die Differenz auf das Netto mit einer variablen monatlichen Prämie ergänzen.

              Hier das begünstigte Jahressechstel ausnützen. Jetzt bist Du gefragt, das Ganze in einen Dienstvertrag einzubauen. 😆

              als Antwort auf: Dienstnehmer – Botschaft der Republik Ungarn #19257
              Martin
              Teilnehmer

                Hallo Doris!

                Ich nehme mal an, es handelt sich um österr. Staatsbürger, welche bei Deiner Botschaft angestellt sind.
                Ein L16 wird von der Botschaft nicht ausgestellt.
                Die Besteuerung ist nach Staatsangehörigkeit verschieden. Hierzu schau in die LSt Richtlinien.
                DN muß sein Einkommen mittels Einkommensteuererklärung selbst angeben.
                Steuerbegünstigtes Jahressechstel kann gerechnet werden. Siehe LStRL 1117 und 1118. und § 25/25 EStG

                Keine KommSt, kein DZ, DB weiß ich nicht auswendig.
                Auch keine Wiener DGA, da ja exterritorital.
                8)

                Die Dienstnehmer werden bei GPLA, welche selten sind, einzeln geprüft.
                Ein Augenmerk wird auf die SV-Bemessungsgrundlage der ersten Sonderzahlung gerichtet. Hiervon kann auf die anderen 12 oder 14 Gehälter geschlossen werden.

                Da manche der „Exterritorialen“ auf Einkünfte vergessen, erinnere an eine Plausibilitätsprüfung. So kann jemand mit 10.000 Jahreseinkommen keine Eigentumswohnung und BMW etc. haben. (Erbschaften und andere Ausreden ausgenommen)

                als Antwort auf: Mehrstunden sind nun Überstunden? #19241
                Martin
                Teilnehmer

                  hallo viktoria!

                  Mehrstunden bleiben immer Mehrstunden.

                  Der Kollektivvertrag kann den Teiler und einen eventuellen Zuschlag festlegen.
                  Weiters kann bei Austritt noch ein 50 % Mehrstundenzuschlag nach § 19 e (2) Arbeitszeitgesetz anfallen. – Der KV kann Abweichendes regeln.

                  Ein allgemeiner Zuschlag bei Mehrststunden ist bei der Regierung im Gespräch. Wann die dazugehörige Gesetzesänderung (Arbeitszeitgesetz) verabschiedet wird, ist noch nicht bekannt.

                  als Antwort auf: Abänderung ETZ in Karenzurlaub #19240
                  Martin
                  Teilnehmer

                    Hallo!

                    Das sind nun geänderte Voraussetzungen.
                    Ich würde den Urlaubsanspruch wegen der Karenz kürzen.

                    Sollte die Dienstnehmerin komplett aus der Firma austreten, würde der Urlaub auch gekürzt werden.

                    als Antwort auf: Kilometergelder #19239
                    Martin
                    Teilnehmer

                      Liebe Sigrid!

                      Dies ist Dienstnehmerbezogen. Bei einem Wechsel des Kfz während des Jahres kommt es auch nicht zu einer neuen Berechnung.

                      Vielleicht kann Dein GF einen Teil der KM Leistung auf einen anderen Dienstnehmer abwälzen. Aber bitte nicht grob fahrlässig schummeln.

                      als Antwort auf: Mankogeld #19230
                      Martin
                      Teilnehmer

                        Hallo Birgit!

                        Die 14,53 sind die Obergrenze als SV freier Bezugsbestandteil.
                        Abziehbar ist mehr. Schau in den Dienstvertrag, bzw. Kollektivvertrag ob hierzu etwas geregelt ist.
                        z.B. bei Banken und Supermärkten ist das Fehlgeld oft genau geregelt.

                        als Antwort auf: Kinderbetreuungsgeld – Verdienstgrenze #19226
                        Martin
                        Teilnehmer

                          Hallo Christoph!

                          Vielleicht kannst Du Bezugsbestandteile von der Zeit des Kinderbetreuungsgeld in andere Zeiten verschieben um unter die Verdienstgrenze zu kommen.
                          Z.B. Provisionen, Entgelt für Mehr- und Überstunden etc.
                          Hier sollte man aufpassen, damit es bei GPLA Prüfungen (Krankenkasse) zu keinen Beanstandungen kommt, da die Sozialversicherung in den „Anspruchsmonat“ kommen sollte.

                          als Antwort auf: Vollmacht für Steuerberater #19205
                          Martin
                          Teilnehmer

                            Hallo Caroline!

                            Derartige Vollmachten werden i.d.R. von Rechtsanwälten oder Notaren verfasst.
                            Pass auf, dass auch die Haftungsfrage geklärt ist, falls der Klient hinterher vielleicht doch nicht mit Euren Entscheidungen zufrieden ist.
                            Näheres bei Deinem Rechtsanwalt oder Notar.

                            als Antwort auf: PC-Bildschirme #19204
                            Martin
                            Teilnehmer

                              Hallo Caroline!

                              In der Bildschirmbroschüre auf Seite 18 der Arbeiterkammer ist von
                              17 Zoll für normale Arbeiten
                              20 Zoll für CAD Zeichnen etc. die Rede.

                              Der Link:
                              http://noe.arbeiterkammer.at/pictures/d30/bildschirmarbeitsplatz_2004.pdf

                              💡

                              als Antwort auf: Japanischer Student im Gastgewerbe #19203
                              Martin
                              Teilnehmer

                                Hallo Dorli!

                                Eine Schlüsselkraft ist er nicht. Deshalb setzte Dich mit dem AMS in Verbindung wie Du eine Arbeitsgenehmigung erhältst.

                                als Antwort auf: Pfändung – Einberufung PD #19201
                                Martin
                                Teilnehmer

                                  Liebe Lydia!

                                  Drittschuldnererklärungen jetzt und während Präsenzdienst erstellen.
                                  Das Dienstverhältnis ist ja aufrecht. Nur „ruht“ die Entgeltauszahlung.
                                  Wenn Du die Gläubiger von diesem Umstand informieren möchtest, bitte – verpflichtet bist Du nicht eine Verständigung vom Bezugsende zu versenden.

                                  Die Rangordnungen bleiben je nach eintreffen aufrecht.

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