Da der MLT für Liegenschaften nur für vor 09/2005 abgeschlossene Verträge gilt, kommt für neue Dienstverhältnisse der MLT für Hausbetreuer zur Anwendung.
Hallo Roland!
Vielen Dank – jetzt kenne ich mich aus, auch wenn ichs nicht glauben kann ….
Danke für die Antworten! Die Rücksprache mit einem Konkursexperten hat ergeben, dass grundsätzlich der Anspruch bis 31.8. besteht, aber vorerst nur 3 Monate abgerechnet werden sollten. Dieser Zeitraum steht jedenfalls zu, in der restlichen Zeit hat der Lehrling nur Anspruch auf bedingten Schadenersatz.
lg Sylvia
Hallo Roland!
Habe mittlerweile vom FA erfahren, dass für den Zeitraum Jänner bis August kein Anspruch besteht, da der Sohn in dieser Zeit nicht in Berufsausbildung (Aufbau der Selbständigkeit) gestanden hat. Ab September (Inskription) kann wieder FB bezogen werden, wenn die Einkünfte 09-12/2010 EUR 9000,- nicht übersteigen!
lg Sylvia
Liebe Carmen!
Habe mich mittlerweile durchgefragt und erfahren, daß es (wie du schreibst), diesen Lehrberuf nicht gibt. Es gibt lediglich Kurse dafür, die Beschäftigung als „Lehrling“ ist aber nicht möglich – eine Assistentin muss somit ab Beginn voll entlohnt werden (Ortsüblichkeit, da kein KV!).
lg Sylvia
Hallo Roland!
Vielen Dank – das mit den Prüfern scheint ja überall gleich zu sein!
lg Sylvia
Hallo Roland!
Aber das gilt doch nur für Hausbesorger (Beginn des Dienstverhältnisses vor 1.7.2000) und nicht für Hausbetreuer, oder?
lg Sylvia
Hallo Roland!
Laut den LSt-RL besteht aber nicht die Möglichkeit, die Parkgebühr für einzelne kurze Flughafen-Fahrten zusätzlich zu ersetzten und für die restlichen Dienstfahrten km-Geld auszuzahlen – richtig? In der Summe rechnet sich das nämlich in meinem Fall nicht!
lg Sylvia
Guten Morgen!
Vielen Dank – bin auch davon ausgegangen, da von Dienstjahren und nicht von Betriebszugehörigkeit die Rede ist!
lg Sylvia
Hier der link zum Übereinkommen: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=484795&DstID=6606 – siehe Übereinkommen KV
lg Sylvia
Lieber Martin!
Die Neuregelung des KV betreffend Teilzeitbeschäftigte wurde am 9.6.09 vereinbart – nähere Infos seitens der WK gibt es noch nicht, deshalb habe ich mich an das Forum gewandt. Übrigens: wenn jemand von 21 – 1 Uhr arbeitet, sind 2×27,48 EUR anzusetzen – damit bist du wieder über der Geringfügigkeit (habe ich mit der GKK Kärnten abgeklärt!)
lg Sylvia
Vielen Dank für deine Hilfe!
Habe mittlerweile von der WK erfahren, dass Praktikanten keinen Anspruch auf Entfernungszulage und Montagezulage haben!
Vielen Dank – dann habe ich`s richtig gemacht!
Vielen Dank für deine Bemühungen!