Geschäftsführer

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  • #15176

    Kann ein handelsrechtlicher Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist, in einem freien Dienstverhältnis stehen, ohne Entgelt zu beziehen? Ein Klient zahlt dem Geschäftsführer lediglich Auslagenersätze (km und Tagegelder), aber kein Entgelt. Würde ein Dienstvertrag abgeschlossen werden, müsste die SV nach dem Anspruchprinzip bezahlt werden. Wie ist das aber bei vereinbarter Unentgeltlichkeit im freien DV?

    lg Sylvia

    #21607

    Hallo Sylvia!

    Es ist tatsächlich möglich, bei einem freien Dienstverhältnis Untentgeltlichkeit zu vereinbaren.
    Siehe dazu § 1152 ABGB und die dazu ergangene Judikatur (ich habe mir z.B. das Judikat OGH 8ObA95/01f angesehen).

    Allerdings könnte der „echte“ Stolperstein die Qualifikation des GF als „freier DN“ sein:
    Wesentliche Kriterien sind hier die Weisungsfreiheit gegenüber der Generalversammlung und die Nichteingliederung in die Organisation des Betriebes.
    Wenn das Verhältnis dann tatsächlich so „gelebt“ wird und nicht bloß am Papier existiert, dann könnte die Sache schon O.K. sein.

    LG

    #21605

    Vielen Dank für deine Hilfe!

    #21606

    Hallo Sylvia!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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