Hallo Sylvia!
Es ist tatsächlich möglich, bei einem freien Dienstverhältnis Untentgeltlichkeit zu vereinbaren.
Siehe dazu § 1152 ABGB und die dazu ergangene Judikatur (ich habe mir z.B. das Judikat OGH 8ObA95/01f angesehen).
Allerdings könnte der „echte“ Stolperstein die Qualifikation des GF als „freier DN“ sein:
Wesentliche Kriterien sind hier die Weisungsfreiheit gegenüber der Generalversammlung und die Nichteingliederung in die Organisation des Betriebes.
Wenn das Verhältnis dann tatsächlich so „gelebt“ wird und nicht bloß am Papier existiert, dann könnte die Sache schon O.K. sein.
LG