KV Handel Ang.

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  • #15758

    Liebes Forum!

    Ein dem KV Handelsangestellte unterliegender DN fährt wöchentlich für 2-4 Tage von Villach nach Wien auf Baustellen, um Produkte zu bewerben und Aufträge abzuschliessen. Das Villacher Unternehmen hat in Wien ein Lager, in dem der DN jedoch nicht tätig wird, da die Auslieferung durch andere Personen erfolgt. Im Zuge einer GPLA wurde kritisiert, dass aufgrund des Wiener „Dienstortes“ Tages- und Nächtigungsgelder nicht frei bezahlt werden dürfen – m.E. handelt es sich in diesem Fall nicht um zwei Dienstorte (LStR 2002, Rz 700).

    lg Sylvia

    #22928

    Hallo Sylvia!

    Ich glaube auch nicht, dass es sich dabei um einen „funktionalen“ Arbeitsplatz handelt.
    Somit hast du mE richtig gehandelt – aber das sehen ja die Prüfer bekanntlich gerne anders.

    LG

    #22929

    Hallo Roland!

    Vielen Dank – das mit den Prüfern scheint ja überall gleich zu sein!

    lg Sylvia

    #22930

    Hallo Sylvia!

    Na, irgendwas muss ja doch zu finden sein, oder …?

    LG

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