V+V

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  • #14304

    Bei einer Privatzimmer-Vermieterin (kein Gewerbe) soll eine Reinigungskraft vollversichert angemeldet werden. Ich bin mir nicht sicher, ob auf sie der Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften/Kärnten anwendbar ist, oder ich den Lohn und SZ frei vereinbaren kann! Wenn er anwendbar ist, welche SV-Gruppe ist zu verwenden?

    Danke für eure Hilfe, lg Sylvia

    #19623
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Sylvia!

    Bei Privatzimmervermieter glaube ich wird wohl keine Kammermitgliedschaft bei der WKÖ bestehen.
    Ich würde mich mit dem Lohn am KV Hotel- und Gastgewerbe orientieren.

    #19624

    Liebe Sylvia,

    diese Problem hatten wir vor kurzem. ❓

    Folgendes ist zu beachten:
    Handelt es sich um eine Privatzimmervermietung bis 10 Zimmer, so ist eine freie Vereinbarung zu machen.

    Über 10 Zimmer bzw. bei Appartments (gelten als Wohneinheiten) ist der Mindestlohntarifl lt. Bundesministerium anzuwenden.

    Hoffe dir hiermit geholfen zu haben 💡 und wünsch dir viel Spaß bei der Abrechnung.

    Liebe Grüße
    Meli

    #19625

    Liebe Meli!

    Das Bundesministerium hat mich noch darauf aufmerksam gemacht, dass bei Privatzimmern, die nicht als Wohneinheiten gelten, der Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte anzuwenden ist.

    lg Sylvia

    #19626

    Habe eine Reinigungskraft in V+V (Dauerzimmervermietung) in NÖ – gilt auch hier der Mindestlohntarif für in Privathaushalten beschäftigte DN ?

    Oder gilt eventuell der Mindestlohntarif für Hausbetreuer? Kann mir jemand weiterhelfen?

    Danke und liebe Grüße, Carmen

    #19627

    Da der MLT für Liegenschaften nur für vor 09/2005 abgeschlossene Verträge gilt, kommt für neue Dienstverhältnisse der MLT für Hausbetreuer zur Anwendung.

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