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Hallo Roland,
danke für deine Antwort.
Du schreibst, man sollte das in einer Beratung abklären. Meinst du da im speziellen zB die wko?lg
DaniDanke für deinen Vorschlag.
Ich weiß selbst noch nicht genau wie ich es handhaben werde.
lg
DaniHerzlichen Dank!
lg
DanielaDanke!
Nur kurz zur Info. Die DN hatte vor diesen Krankenstände sehr lange keinen.Ich machs jetzt so wie du und mein Programm es macht.
lg
DanielaGuten Morgen Gabriele,
danke für deine Berechnung. Mein Lohnprogramm kam zum gleichen Ergebnis. Da ich aber eine Lohnprogrammumstellung hatte wusste ich nicht genau ob das jetzt so stimmt.
Doch bei der GKK bekam ich folgende Auskunft:
Der Krankenstand 27.09.-05.10.08 hat keine Bedeutung mehr.
9.2.-15.2.09 – 7 Tge
4.3.-3.5.09 – 61 Tge
daher 29.05.09 VOLL
ab 30.5.-5.7.09 HALB.
Nachdem ich auf dem Gebiet Krankenstand Ang. nicht 100% sattelfest bin, ist immer ein Drama für mich, hab ich der Dame der GKK am Tel. nicht widersprochen und wollt es selbst nachrechnen bzw. ihre Rechnung nachvollziehen, was mir aber nicht wirklich gelang.Danke nochmals für deine Antwort.
lg
DanielaDanke für deine Hilfe!
schönen Abend
DanielaHallo Roland,
danke für deine Antwort.
Teil 1:Ich hab nachgefragt. Es wird dem AN der große Sachbezug verrechnet und diese ca € 50,– als Selbstbehalt für Privatnutzung. Ganz versteh ich das nicht, denn der große Sachbezug beinhaltet für mich auch eine Privatnutzung. Warum die Ca € 50,– dann nicht bei den Bemessungen berücksichtigt werden, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Das ist mal die eine Sache.Teil 2:Hab auch im Ortner nachgelesen. Werd aber nicht ganz schlau daraus. Wenn ein AN angehalten wird für Privatfahrten selbst zu tanken wird das nicht bei der Bemessung für den SB berücksichtigt. Soll so sein. Aber es gab da auch noch einen Teil in dem Stand, wenn der AN an den Betrieb einen Anteil der Tankkosten zurückzahlt… und das hab ich dann nicht verstanden, wird das dann bei der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.
schönen Sonntag
lg
DanielaDanke Roland! Du hast mir sehr viel weitergeholfen.
schönen Abend noch
Daniela
Hallo Roland,
vorab mal Danke. Hab mir das Heft rausgesucht. Ganz schlau wurde ich daraus nicht. (Leider gabs kein Beispiel)
Kann ich Kurskosten plus Gehaltskosten gemeinsam wie eine „Rückzahlung Arbeitslohn“ in EINEM Bttobetrag rückverrechnen (SV frei, Lst eben wie Rückzhlg von Arbeitslohn)?
Wie ist das, wenn die AN gar nicht soviel verdient, dass sich der Rückzahlungsbetrag 1.mit der Endabrechnung ausgeht?und sie 2. den Betrag sowieso auf zwei Teile zurückzahlen möchte?
nochmals Danke und schönen Abend
Daniela
Hallo Roland,
danke nochmals für deine Antwort. Stimmt auf die erste Frage hattest du schon geantwortet doch dachte ich es reicht einmal das Widerrufsrecht zu vereinbaren, mir wurde jetzt geraten diesen Passus auf jeden Lohnzettel zu schreiben (kann mein Lohnprogramm, daher sollte es auch kein Problem sein).
ganz lieben Dank, du hast mir sehr geholfen
lg
DanielaLiebes Forum Team,
hab nochmals eine Frage zu dem Thema. Hab jetzt verschiedene Meinungen eingeholt und natürlich verschiedene Aussagen bekommen und weißt nicht mehr was jetzt wirklich halten könnte.
Die Prämie die unsere AN bekommen soll nicht Leistungsprämie heißen, wir sollten eine laufende Prämie gewähren und einmal im Jahr sollten wir eine 1xPrämie machen. Ich bekam jetzt die Auskunft, wenn ich eine laufende Prämie auszahle und auf jeden Lohnzettel schreibe, dass dies eine freiwillig gewährte Prämie,ohne Rechtsanspruch auf Wiederkehr…, sollte es halten,d.sie nicht zu einem Lohnbestandteil wird. Welche Erfahrungen habt ihr damit? Außerdem wurde mir noch bezügliche der SZ folgendes erklärt. Wenn im KV die SZ der Lohn ist, wär eine gewährte Prämie sowieso nicht enthalten sondern nur rein der Grundlohn. Ist das auch so? Kann das alles halten?
Würd mich sehr über eure Meinungen freuen.
lg
DanielaDanke!
werd mir den § ansehen.lg
DanielaHallo Roland,
danke für deine Antwort. War mir eine große Hilfe.
schönen Abend
Daniela
Hallo Roland,
recht herzlichen Dank für deine Antwort.
Den KV (KV der Frisöre,Masseure,…) muss ich mir erst bezüglich der Sonderzahlungen ansehen.
Hatte heut erst wieder ein Gespräch mit den Geschäftsführer und seinem Vertreter und die meinten sie möchten, dass die Mitarbeiter wenn möglich so viel als möglich ohne Abzüge bekommen, jedoch soll es keine Belohnung auch im Krankenstand sein, es soll ja eine Belohnung für tatsächliche Leistung sein. So wär es mit den Arbeitern ausgemacht. Es kam auch die Frage, wie es wär, wenn man anstatt einer monatlichen Prämie nur zwei Prämien im Jahr ausbezahlen würde. Müsste die dann auch bei Urlaub bzw. Krankenstand berücksichtigt werden?
Ist echt nicht einfach, wenn man es den AN und auch dem Betrieb recht machen möchte.lg
DanielaLiebes PV Info Team,
ich hätte auch zu diesem Thema eine Frage. Einige AN sollen eine Prämie so günstig als möglich für den DN ausbezahlt bekommen. Ich hab jetzt die div.Arten wie 1xPrämie,als lfd.Prämie in einem Monat,als zusätzliche SZ und als Prämie,aufgeteilt auf lfd in den Monaten 7-10 und im November eine zusätzliche SZ durchprobiert. Die günstigste Variante war die:aufgeteilt als lfd.Prämie und im Nov. den Rest als SZ. Darf man das so machen, dass man während des Jahres einen lfd.Prämie gibt und den Rest als SZ ausbezahlt? und falls ein Prüfer fragt warum man das so auf die Art gemacht hat, bzw. warum man mitten im Jahr plötzlich Prämien ausbezahlt und dann im Nov. noch eine zusätzliche als SZ gibt. Kann es da Probleme geben?
Ich hoffe ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt und freue mich auf eine Antwort.
lg
Daniela -
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