Kinderprogrammaushilfen

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  • #15390
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forumteam,

    seit einiger Zeit gibt es in unserem Betrieb in den Sommerferien ein paar Tage lang ein Kinderprogramm. Die Kinder werden von Studenten bei den verschiedenen Spielen begleitet. Diese Studenten sind immer nur für kurze Zeit im Haus, manchmal auch nur für einen Tag. An und für sich könnten sie sich vertreten lassen, was bisher aber noch nie der Fall war. Sie kommen zu einer Fixzeit und gehen zu einer Fixzeit und wie schon gesagt, diese Spiele finden bei uns im Haus statt bzw. in einem nahegelegenen Park. Seit einiger Zeit ist die Bezahlung dieser Studenten ein großes Thema bei uns. Ich vertrete die Meinung, d.wir diese als fallweise Beschäftigte anmelden müssten. Auch gab es die Meinung, d.die Studenten eine Honorarnote legen sollten.
    Was meint Ihr? Wie ist es richtig und wie sollte man es jedenfalls machen?

    wünsche euch noch einen schönen Sommernachmittag
    lg
    Dani

    #22058

    Hallo Daniela!

    Wie immer ist die Abgrenzung zwischen echtem und freien Dienstvertrag sehr schwierig.
    Man sollte dies immer im Rahmen einer Beratung klären, da
    1. hier alle Einzelheiten durchbesprochen werden können und
    2. eventuelle teure Fehler vermieden werden können.

    Tendenziell würde ich deinem Fall sagen, dass es sich eher um „echte“ DN handelt, da sie an Arbeitszeit und -ort gebunden sind und keine tatsächliche Vertretung stattgefunden hat.

    Aber: Das soll nur ein Tipp sein, denn es gehören sämtliche „Merkmale“ durchgespielt, ob diese überwiegend „selbständig“ oder „unselbständig“ sind.

    LG

    #22059
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke für deine Antwort.
    Du schreibst, man sollte das in einer Beratung abklären. Meinst du da im speziellen zB die wko?

    lg
    Dani

    #22057

    Hallo Daniela!

    Ja, das könnte man auch probieren.
    Gemeint habe ich einen Steuerberater, der auf diese Fragen spezialisiert ist.

    LG

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